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Altersteilzeit, Renteneintrittsplicht mit 63 Jahren

Frage von hellie hellie

Ich befinde mich z. Zt. in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (öffentlicher Dienst). Habe 2005 mit meinem Arbeitgeber den Altersteilzeitvertrag abgeschlossen. Ich musste mich verpflichten mit 63 Jahren in Rente (2013) zu gehen. Habe dann 47 Jahre in die Rentenkasse gezahlt. Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass der Arbeitgeber einer Altersteilzeit nur dann zustimmt wenn mann mit 63 jahren in Rente geht. Hätte gern Altersteilzeit (10 Jahre) bis 65 Jahre gemacht.

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