Wenn man in Altersteilzeit ist, arbeitet man die Hälfte, streicht aber 70% des letzten Nettolohns ein, dadurch dass der Lohn durch einen Zuschuss aufgestockt wird. Muss diese Aufstockung dann versteuert werden?
Altersteilzeit - muss Aufstockung versteuert werden?
Antworten (4)
-
1Antwort von
Karli123Karli123
das frag am besten mal deine personalabteilung. die wissen das auf jeden fall. oder guck mal auf dem gehaltsnachweis? auf jeden fall musst du diese steuern nicht selber bezahlen, die gehaltszahlung läuft ja wie bisher weiter, nur dass der betrag sich ändert.
-
0Antwort von
Linedancer Ich habe jetzt, im dritten von fünf Jahren Block- Altersteilzeit, über 700,-€ Steuern nachzahlen müssen, ohne vorher davon gewußt zu haben. (Ich bin Erzieherin, also keine Großverdienerin). Lt. Steuerberater liegt das an der Altersteilzeit, bei der sich der Steuersatz zwar nur auf 50% bezieht, aber insgesamt höher liegt. Wie einer der Betroffenen bereits gesagt hat: Eine hinterhältige Steuerpolitik.
-
0Antwort von
SnuffiSnuffi
Die Aufstockung wird erst am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich versteuert!!!! Das ist eine hinterhältige Steuerpolitik, denn es kann sein, dass Du ordentlich Steuer nachzahlen mußt.
-
-
0Antwort von
cliffhanger nein, die aufstockung muss nicht versteuert werden.die aufstockungsbeiträge sind steuer-und sozialabgabenfrei soweit ich weiß
Die Aufstockungsbeträge sind nur in der Monatsabrechnung steuerfrei, die Generalabrechnung kommt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich und dann kann es eine kräftige Steuernachzahlung geben.