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Altersteilzeit - Aufstockung: Wann/wie wird tabellarische Ermittlung angepaßt, z.B. gesenkte AV-Abz&amp

Frage von pampeimer pampeimer

M.W. veröffentlich das BMA eine Tabelle zur formelhaften Berechnung des "82% vom letzten Netto-Betrages". Wenn sich die Netto Rechnung durch z.B. veränderte Soz-Versicherungsbeiträge verändert, müßte folglich auch diese Tabelle angepaßt werden!?

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Antworten (1)

  • 2
    Antwort von diema diema

    Ich hatte ATZ von 2002-2006 (2/2 Blockzeit). Meine Erfahrung: Man muss mit Abstrichen rechnen, letztlich wird man nur knapp 80% erreichen. Ich glaube nicht, dass man das branchenübergreifend exakt nachrechnen kann. Es hängt auch von den Lohn-Programmen ab, was rauskommt. Bei mir wurden z.B. die vermögenswirksamen Leistungen falsch eingerechnet. Es ist schwer, da etwas zu erreichen, meist kennen sich die Lohnrechner selbst nicht aus. Ein wichtiger Hinweis: Das böse Erwachen bei ATZ kommt bei den Steuern, sofern man Steuererklärung machen muss. Die ATZ-Aufstockung ist zwar steuerfrei zur Zeit der Auszahlung, am Jahresende wirkt sie jedoch progressiv. Das bedeutet, sie wird zur Ermittlung des individuellen Prozentsatzes zum Brutto dazu gezählt. dieser Satz ist dann natürlich höher, als der ursprüngliche Abzug. Bei mir machte das jährlich über 1000 Euro Nachzahlung! Ich hoffe, du hast Reserven!

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