Kann mich mein Arbeitgeber während der Ruhephase der Altersteilzeit verpflichten nochmals aktiv in der Firma tätig zu sein, weil z.B. der Arbeitsanfall überdurchschnittlich ansteigt und von der restlichen Mannschaft nicht bewältigt werden kann?
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Altersteilzeit - Ruhephase
Frage von
heinerkarin
Antworten (2)
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1Antwort von
schneefrau48 Das geht m.E. überhaupt nicht. Man darf in der passiven Phase der Altersteilzeit einen Minijob auf 400.- Euro Basis ausüben, das aber a b s o l u t nicht beim gleichen Arbeitgeber!!! Der Gesetzgeber hat da gleich einen Riegel vorgeschoben, denn das würde den Sinn der Altersteilzeit auf den Kopf stellen, denn sie wurde geschaffen, um Arbeitslosen und gerade Ausgebildeten eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben.
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