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Altersteilzeit - Ruhephase

Frage von heinerkarin heinerkarin

Kann mich mein Arbeitgeber während der Ruhephase der Altersteilzeit verpflichten nochmals aktiv in der Firma tätig zu sein, weil z.B. der Arbeitsanfall überdurchschnittlich ansteigt und von der restlichen Mannschaft nicht bewältigt werden kann?

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Antworten (2)

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    Antwort von faband faband

    NEIN !!!!!!

  • 1
    Antwort von schneefrau48 schneefrau48

    Das geht m.E. überhaupt nicht. Man darf in der passiven Phase der Altersteilzeit einen Minijob auf 400.- Euro Basis ausüben, das aber a b s o l u t nicht beim gleichen Arbeitgeber!!! Der Gesetzgeber hat da gleich einen Riegel vorgeschoben, denn das würde den Sinn der Altersteilzeit auf den Kopf stellen, denn sie wurde geschaffen, um Arbeitslosen und gerade Ausgebildeten eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben.

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