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Altersrückstellungen auflösen bei Tarifwechsel innerhalb einer PKV?

Frage von Klawittermann Klawittermann

Hallo, ein Vertreter empfiehlt mir einen Tarifwechsel bei meiner privaten Krankenzusatzversicherung (für Krankenhaus). Die VErsicherungsgesellschaft ist dieselbe. Der neue Tarif umfasst mehr Leistung (über 3,5 fachen Satz) und ist aktuell für mich günstiger als der alte Tarif. Was mich verunsichert ist, daß er erwähnte, daß diese Konditionen insbesondere durch Verwendung meiner Altersrückstellungen (bin seit 32 Jahren im alten Tarif versichert) möglich sind. Meine Befürchtung ist, daß ich in Zukunft mit deutlichen Steigerungen bei meinen Beiträgen zu rechnen hätte. Ist das ein seriöser Vorschlag des Vertreters oder ist zu vermuten, daß er insbesondere an einem Tarifwechsel=Neuvertrag (=Provision) interessiert ist? Hat jemand schon einmal einen solchen Vertragswechsel gemacht?

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Antworten (2)

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    Antwort von PeVau PeVau

    Nach § 204 VVG in der neuen Fassung (alte Fassung §178 f VVG) kannst du von deinem Versicherer den Wechsel in einen neuen Tarif mit gleichartigen Leistungen verlangen unter Anrechnung der bisher erworbenen Ansprüche auf die Alterungsrückstellungen. Sind in dem Tarif mehr oder höhere Leistungen versichert, dann kann der Versicherer einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen.

    http://dejure.org/gesetze/VVG/204.html

    Deine Alterungsrückstellungen gehen also nicht verloren. Ob der neue Tarif tatsächlich besser ist, kann ich natürlich nicht sagen. Es kann aber durchaus sein, dass die Kostenstruktur in deinem alten Tarif nicht mehr gut ist, da es Neuzugänge nur noch in anderen Tarifen gibt und dein Tarif somit "vergreist". Das würde wiederum für einen Tarifwechsel sprechen.

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    Antwort von MajasWilli MajasWilli

    Du kannst ruhig wechseln.

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