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Altersrente,Witwenrente,Zusatzversorgung,Betriebsrente

Frage von buchko buchko

 


Ich möchte spontan.. vorzeitig..mit 62 Jahren...noch dieses Jahr August in Rente gehen...Betriebszugehörigkeit abzügl. Babypause...43 Jahre...v.1965-1982 ganztags....danach teilzeitbeschäftigt...Öffentl. Dienst...

Die BFA hat mir meine Altersrente korrekt ausgerechnet: 0,3 % Abschlag p. Mon. und Abzug Sozialabgaben.....die Summe steht fest....716.- netto

Ich bekomme eine Betriebsrente....auch die Summe ist mir ausgerechnet worden...aber BRUTTO....312.- brutto

Zusätzlich bekomme eine Witwenrente.....die jeweils am Jahresende besteuert wird....478.-netto

und eine Zusatzversorgung meines verstorbenen Mannes...der auch im Öffentl. Dienst beschäftigt war...260.- netto

Mein PROBLEM: es kann mir keiner sagen.. wieviel ich NETTO monatlich aus der Betriebsrente bekomme....
und...wie sämtl. Positionen versteuert werden......werden alle Positionen zusammengezogen und versteuert...dann würde ich eine Lücke von ca. € 200.- p. MOn.haben...

bleibt meine Witwenrente und meine Zusatzversorgung so wie bisher....würde also nur meine Altersrente und die Betriebsrente zusammen versteurt werden...käme ich ca. auf die Summe...die ich bisher an Gehalt...statt Altersrente hätte....
Ausserdem hat man mir eine Abfindung angeboten...die natürlich auch noch versteuert werden muss.....

 

 

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kvrv11 kvrv11

     

    Die Betriebsrente ist ein Versorgungsbezug und somit eine beitragspflichtige Einnahme. Die Beiträge sind vom Versicherten alleine zu tragen §250 SGB V. Es zählt der allgemeine Beitragssatz zur KV 15.5% (48,36€). Sowie 1,95% (6,08€)  für die Pflegeversicherung. Für die Arbeitsförderung fallen 3% (9,36€) an, solange du das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches noch nicht vollendet hast, danach wirst du versicherungsfrei zur AF. Bleiben 248,92€ netto. Hoffe geholfen zu haben.

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    Antwort von Flashmoe Flashmoe

    mach mal n paar punkte weniger xD warum kann dir das keiner sagen?! und warum ziehst du die steuern nicht einfach ab?!?!

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Alle Renteneinkünfte werden zusammen gerechnet. Daher ist es jetzt nicht möglich, einen Auszahlbetrag zu nennen, das hängt von verschieden Faktoren ab, wie z.B. dem Ertragsanteil usw.

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