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Altersobergrenze für Einstellung im öffentlichen Dienst?

Frage von DonaldBaba2000 DonaldBaba2000

Hallo,

Ich habe mein Studium abgeschlossen und spiele mit dem Gedanken, beruflich in den öffentlichen Dienst zu gehen, wobei ich mich für Stellen in Berlin und Brandenburg bewerben würde.

Nun habe ich bereits in mehreren Ratgebern zu dem Thema gelesen, dass es eine Altersobergrenze von 32 Jahren (bzw. 40 Jahren bei Schwerbehinderung) für die Einstellung im öD gibt.

Auf der Internetseite der DBB Jugend http://www.dbbj.de/ausbildung/infos.html steht dagegen, dass mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 diese Grenze weggefallen ist. Da die Seite sich auf das Bundesrecht bezieht, frage ich mich aber, ob das auch für die Bundesländer gilt. Im Beamtengesetz von Brandenburg steht nichts über eine Altersobergrenze, im Landesbeamtengesetz von Berlin auch nicht.

Kann mir bitte jemand sagen, ob es eine solche Obergrenze noch gibt? Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von baecker89 baecker89

    Es gibt zunächst einmal keine Altersobergrenze für die Einstellung von Angestellten im öffentlichen Dienst. Sowas würde man Altersdiskriminerung nennen ...

    Es gibt aber Altersbeschränkungen für die Verbeamtung. Ob diese noch existieren bzw. für Berlin und Brandenburg noch gelten, kannst du ganz einfach selber nachlesen. Einfach mal das Landesbeamtengesetzt anklicken und die Voraussetzungen für die Verbeamtung bzw. für die Verbeamtung auf Lebenszeit durchgehen. Wenn da nichts von einer Altersbegrenzung steht, hast du schonmal gute Karten.

    Es gab ja auch vor nicht allzu langer Zeit die Regelung, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst ab Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgen könne, was richtiger Weise auch von einem Bundesgericht als Altersdiskrimiernung erkannt und gekippt wurde.

    Nun möchte ich aber noch erwähnen, dass eine Verbeamtung mit z.B. 45 Jahren vielleicht rein finanziell gesehen nicht so viel Sinn macht. Die Zeit für die volle Pension bekommt man nicht mehr zusammen und die in der Rentenkasse eingezahlten Beträge kann man nicht mit rüber nehmen!. Umgedreht ist es möglich, von Rentenkasse zu Pension aber nicht. Da man daher nur einen Bruchteil der Pension erhält, aber dennoch z.B. die volle private Krankenversicherung weiterzahlt, kann es im Alter ziemlich arm aussehen - im wahrsten Sinne des Wortes. Man müsste das aber auch mal an einem praktischen Beispiel nachrechnen. Deshalb verbleibe ich wie beim Lotto mit den Worten - ohne Gewähr =)

  • 5
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Davon habe ich noch nie was gehört.

    Ich bin vor 2009 im Alter von 45 Jahren im öffentlichen Dienst eingestellt worden - ohne Schwerbehindereung.

  • 3
    Antwort von bienemaus63 bienemaus63

    also ich habe auch im öffentl. Dienst gearbeitet. dort war ich bis zum Schluß meiner Altersteilzeit tätig. Mir ist nicht bekannt, dass nur junge Leute eingestellt worden sind. Im Gegenteil es gab mind. 60 % ältere Mitarbeiter. Abgesehen davon, dass wir generell Einstellungsstopp hatte. Ich habe meine Stelle für einen ausgelernten Azubi zur Verfügung gestellt und bin aus diesem Grund mit erheblichenn Rentenabzügen vorzeitig ausgeschieden. Liebe Grüße vonn bienem.

  • 1
    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Es gibt für die Einstellung von Angestellten keine Altersobergrenze.

    Es gibt allerdings Alters-Einschränkungen, wenn Du als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden willst. Das wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Eine pauschale Auskunft kann ich Dir leider nicht geben. Grundsätzlich gilt: Wer älter als 32 Jahre ist, wird es schwer haben, noch in den Beamtenstatus zu kommen - unmöglich ist es aber nicht!

  • 1
    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    nö gibt es nicht. Zumindest nicht offiziell. Und wenn sie dich nicht nehemn dann geben sie als Grund nicht dein Alter an.

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