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Altersgrenze Verbeamtung - Anrechnen des zweiten Bildungsweges?

Frage von prekaer prekaer

Ich möchte mich auf ein Archivreferendariat in BaWü bewerben. In der Ausschreibung steht, ich soll das 32. Lebensjahr bei Anstellung noch nicht überschritten ab, was ich aber um ein gutes Jahr habe. (Ich nehme an, dass die Grenze etwas mit dem Beamtenrecht von BaWü zu tun hat.)

Meine Schulabschlüsse habe ich auf dem zweiten Bildungsweg gemacht, so dass ich erst mit 24 Abi hatte. Gibt es für solche Fälle Ausnahmeregelungen, kann ich mir die Zeit also anrechnen lassen?

Vielen Dank

Sascha

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Bewirb dich einfach. Ich nehme an, dass das eine Beamtenstelle ist, und die soll auch mit jemandem besetzt werden, der verbeamtet werden kann. Das kann man nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Aber was spräche aus deren Sicht dagegen, wenn du der bestgeeignete Bewerber wärst, dich ins Angestelltenverhältnis zu übernehmen? Das ist für dich nachteilig, nicht aber für den Staat.

  • 0
    Antwort von Reservist Reservist

    Nein, dafür gibt es keine Ausnahmeregelungen. Ins Beamtenverhältnis wirst du also nicht mehr kommen, sondern nur Angestelltenverhältnis.

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