Wer kennt die genaue Altersgrenze? Ist das in Behörden unterschiedlich?
Antworten (5)
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dareldarel
Die Grenze liegt bei 35 Jahren. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss man ins Beamtenverhältnis aufgenommen worden sein.
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BlackshepBlackshep
Da stehts drin: Ratgeber Verbeamtung, Verbeamtungsratgeber - Fragen, Tipps, Hilfe ... Wäre sonst zuviel!
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magura99magura99
Das wird man mit der Zeit. So wirst du nicht gleich eingestellt. In der Regel 27. Wenn man älter ist, dann 5 Jahre nach Beendigung der Ausbildung.
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PepsiMasterPepsiMaster
Für die Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es zwei Voraussetzungen:
- das 27. Lebensjahr muss vollendet sein und
- die Probezeit muss beendet sein.
Ein Höchstalter hierfür gibt es nicht, jedoch für die Verbeamtung an sich. Das Höchstalter ist abhängig von der Laufbahn (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst.)
Diese Frage
diese Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung an sich (die sich noch je nach Laufbahn unterscheidet) hat nichts mit der Altersgrenze für die Verbeamtung auf Lebenszeit zu tun.
Für die Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es nur ein Mindestalter.