Meine Eltern haben 2005 ein Haus gekauft und hatten somit noch die Möglichkeit die Eigenheimzulage inkl. Kinderzulage zu beantragen. Der jährliche Betrag von 800 € sollte 8 Jahre lang oder mind. bis zur Vollendung des 27.Lebensjahrs jeden März gezahlt werden. Jetzt haben wir letzte Woche ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem wir aufgefordert werden,die Beträge für 2009 und 2010 also insgesamt 1600 € die sie für mich zuviel gezahlt hätten zurückzuzahlen. Ich bin am 6.6.1983 geboren, bin also dieses Jahr 27 geworden, Ich befinde mich immer noch im Studium und wohne auch noch bei meinen Eltern. Ich hatte zwar gelesen, dass die Altersgrenze auf 25 runtergesetzt werde sollte, habe jetzt aber in vielen Artikeln und auch Foren gelesen, dass die Kinderzulage, unabhängig vom Kindergeld das ja auf 25 runtergesetzt wurde, weiterhin bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres weitergezahlt wird.
Stimmt das?
Die Frage ist nun ob das Finanzamt das Recht hat, die Beträge für 2009/2010 zurückzuverlangen? sollten nicht die Rahmenbedingungen gelten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren? Meint ihr ich sollte dem Bescheid widersprechen?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Weißt du vielleicht, wo ich sowas genau nachlesen kann? Ich meine damit, die momentan zu dem bestimmten Thema bestehenden Gesetze? Ich habe nämlich wirklich viele Artikel gefunden, in denen stand, dass die Kinderzulage unabhängig vom Kindergeld weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird. Es muss doch irgendwo bindend niedergeschrieben sein, wie es rechtlich aussieht.