lemongrass am 06.09.2009 um 17:54 Uhr
Kann ( bzw. darf ) ein MInderjähriger per Bankeinzug z.B bei Pearl, ... bezahlen? Weil mein Neffe mit 16 das seit einiger Zeit schon so eingeführt hat, ich aber denke, dass es erst ab 18 gesetzlich erlaubt ist. Es geht übrigens nur um kleiner Beträge ~20€ .

wenn die geschäftsbedingungen von pearl das zulassen, ja.
geschäft bleibt jedoch zunächst schwebend unwirksam.

Wenn er z.B. als 16 Jähriger bereits eine Ausbildung macht und seine Azubivergütung auf sein Bankkonto geht, warum sollte er dann nicht per Bankeinzug zahlen können?
Wolfi0410 am 6. September 2009 22:04 Das kann er auch wenn sein Taschengeld auf seinem Bankkonto eingeht oder eingezahlt wird.
Na, daß ist ja ein richtig schlimmer Finger. Sofort stoppen.Jetzt sind es 20 EURO. Wer weiß?
lemongrass am 6. September 2009 18:04 Schlimmer Finger?? So schlimm ist das auch nicht...
Wie würdest Du denn darauf reagieren,wenn einfach so Geld von Deinem Konto abgehoben wird?
schwebend. wie meinst du das, wenn die ware bezahlt wurde und schon in gebrauch ist!??!
du bist auch als 16jähriger beschränkt geschäftsfähig.
erfolgt durch die eltern kein widerspruch, wird es ein gültiges rechtsgeschäft.