Altersbeschränkung - Freizeitpark : Auch bei Aufsicht von Erziehungsberächtigten?

9 Antworten

Ne, soweit ich weiß nicht. Das hat schon gründe weshalb es erst ab 16 ist ;-)

Bin selbst 16 und meide den Horror Bereich, mag das nicht so :D

Aber dann muss der 14 Jährige davor warten, allein oder man macht das dann keiner reingeht.

Oder ihr fragt einfach einen Mitarbeiter der da gerade steht ob er rein darf oder ihr versucht es einfach ihn mit rein zu nehmen ;-)

Es kommt darauf an, ob es sich um Fahrgeschäfte handelt oder Vorführungen. Wenn Fahrgeschäfte für jüngere aus Sicherheitsgründen nicht geeignet sind, dann wird es nicht besser dadurch, dass Mama und Papa ein oder zwei Sitze weiter sitzen.

Darf er in den meisten Fällen nicht. Grade bei Fahrgeschäften geht es um Haftung und die Sicherung der Gäste. Wenn Haltebügel etc. für das Kind einfach noch zu groß sind, helfen auch keine Eltern mehr, das Kind fliegt trotzdem im hohen Bogen raus.

Ich weiß jetzt nicht was alles ab 16 ist, aber ich würde dir einfach mal raten über das Kontaktformular der Parkseite mal nachzufragen ob es bei einigen Attraktionen Ausnahmemöglichkeiten gibt bzw. können die dir am genausten erklären warum nicht. Die Chancen sind generell nicht besonders hoch, es geht schließlich um Grusel und Grauen. Ebenso wie Kinos selbst mit Begleitung keine Kinder unter 16 in Filme ab 16 lassen dürfen, werden sehr wahrscheinlich auch diese Veranstaltungen so gehandhabt. Wenn doch irgendwas sein sollte, haben viele Eltern schnell vergessen das sie vorher unbedingt ihr Kind mit haben wollten und alle spätestens dann wird dem Park die Verantwortung zugeschoben (egal ob die Vorgabe bestand die Attraktionen erst ab 16 freizugeben oder der Park dies selbst entschied). Selbst wenn rechtlich irgendwas möglich wäre riskiert kein Park unnötig seinen guten Ruf.

Hab ich mal erlebt. Da war eine Familie und ein Kind war noch zu klein und durfte nicht mitmachen. Somit musste ein Elternteil mit dem kleinen Kind warten. Das hat nichts damit zu tun, dass die Eltern dabei sind, sondern mit der Versicherung des Halters.

Wenn ab 16 Jahren an der Attraktion steht dann is das auch so. Da gibt es keine Ausnahmen. Was für ihn nicht geeignet ist, ist nicht für ihn geeignet und dies sollte akzeptiert werden, denn die Begrenzung ist nicht ohne Grund