A.A. möchte seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung 261/2004 wg. großer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft durchsetzen.
Vorraussetzung hierfür ist das Vorhandenseins einer bestätigten Buchung. Da die Buchungsbestätigung aber nicht mehr auffindbar ist, stellen sich die Fragen:
1) welche Möglichkeiten gibt es, anstelle der formalen Buchungsbestätigung das Vorhandensein einer bestätigten Buchung nachzuweisen?
2) wäre hierfür die Benennung von Zeugen, welche ebenfalls im gleichen Flug an Bord waren (weitere Passagiere also) und die Teilnahme des A.A. am entsprechenden Flug bezeugen, ausreichend?
Vielen Dank!
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