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Alternativen zu Kindergeld und BAB während der Ausbildung?

Frage von drakonasz drakonasz

ich brauche dringend Hilfe zum Thema Ausbildung und staatlicher Unterstützung. bin im dritten Lehrjahr mit eigenem Haushalt. Kindergeld und BAB werden gestrichen und jetzt ist mir unklar wie ich überhaupt über die Runden kommen soll. Meine Eltern verdienen auch nicht genug um mich wirklich unterstützen zu können

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Antworten (1)

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    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Wenn es kein Kindergeld mehr gibt, dann bist Du wohl schon 25. Warum wurde das BAB gestrichen? Gibt es da auch eine Alltersgrenze? Das weiß ich leider selber nicht.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011
    Kommentar von drakonasz drakonasz

    Punkt Wohngeld klingt schon danach als ob ich das beantragen kann. Den Anspruch hätte ich nur nicht gleichzeitig mit BAB. Danke auch wenn ich mir schon gedacht habe das ich dort nochmal fragen sollte ;)

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    ****Hast Du das gelesen?

    Wohngeldzuschuss bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Seit 2007 gilt ein neues Gesetz. In der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist auch ein pauschaler Zuschuss zur Miete enthalten, der allerdings oft nicht die Mietkosten deckt. Jetzt kann ein Azubi zusätzlich zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) einen Wohngeldzuschuss oder eine Mietbeihilfe bekommen, die den Unterschied zwischen deiner echten Miete und dem pauschalen Zuschuss ausgleicht. Der Wohngeldzuschuss oder die Mietbeihilfe ist also eine neue zusätzliche Unterstützung für Azubis die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen und hat nichts mit dem normalen Wohngeld zu tun.

    NEU: Ab dem 01.09.2008 berechnen die ARGEN die Mietbeihilfe neu! Es wird jetzt nicht mehr nur die konkret fehlende Miete des Azubis berücksichtigt. Bei der Berechnung der ungedeckten Mietkosten wird das Einkommen des Azubis vorher bereinigt, wobei ein SGB II-Bedarf zugrunde gelegt wird. Ziemlich kompliziert. Aber es führt in der Regel dazu, dass die Mietbeihilfe ansteigt!

    Noch besser: Auch Azubis, bei denen BAB abgelehnt wurde, können ab dem 01.09.2008 die Mietbeihilfe laut § 22 Abs. 7 SGB II beantragen! Das ist insbesondere dann eine gute Idee, wenn BAB abgelehnt wurde, weil das Einkommen des Azubis oder der Eltern um ein Weniges zu hoch war! Wenn BAB "dem Grunde nach" abgelehnt wurde (z.B. bei einer zweiten Ausbildung), ist in der Regel ein Antrag auf Wohngeld sinnvoller.

    Wichtig: Die Mietbeihilfe wird bei unter 25-jährigen Azubis nur dann gezahlt wird, wenn sie VOR dem Umzug bei der ARGE oder dem Job Center beantragt und genehmigt wurde!

    Wohngeld

    Zunächst musst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wird, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, kannst du kein Wohngeld beantragen!

    Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) "dem Grunde nach" nicht zusteht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du deine zweite Ausbildung machst. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und sie selber bezahlen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.

    Unterhalt von den Eltern

    Deine Eltern schulden dir Unterhalt - auch während deiner Berufsausbildung. Wenn du zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst du dich an deine Eltern wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde, weil deine Eltern zu viel verdienen. Notfalls kannst du den Unterhalt deiner Eltern sogar vor Gericht einklagen. Das ist natürlich sehr unangenehm, aber wenn dir keine andere Wahl bleibt, solltest du lieber deine Eltern auf Unterhalt verklagen, als die Ausbildung abbrechen.

    Weiterbildung zum Azubi-Coach für Fachkäfte

    Fahrtkosten

    Kein Gesetz schreibt vor, dass dein Ausbildungsbetrieb dir die Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstatten muss. Die Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz sind also deine Sache. Anders sieht es aus, wenn du an einem Ort eingesetzt wirst, der nicht im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsort angegeben ist, z.B. in einer anderen Filiale. Dann muss dein Ausbildungsbetrieb in der Regel die Mehrkosten tragen. Auch die Fahrkosten für Lehrgänge und andere Schulungen muss dein Ausbildungsbetrieb bezahlen.

    Außerdem regeln manche Tarifverträge, dass Fahrtgeld gezahlt werden muss: Hier musst du bei deiner Gewerkschaft nachfragen.

    Bei Azubis, die viel auf unterschiedlichen Baustellen arbeiten, regelt oft ein Tarifvertrag die Anrechnung und Bezahlung von Fahrtzeiten. Frage bei deiner Gewerkschaft nach.

    Auch wenn kein Tarifvertrag Fahrtgeld vorsieht: Es lohnt sich immer, den Ausbilder zu fragen, ob du nicht einen Fahrgeldzuschuss bekommen kannst!

    Außerdem: In manchen Bundesländern zahlt der Staat die Fahrtkosten für den Schulweg. Frage im Sekretariat deiner Berufsschule nach.

    Nebenjob

    Wenn du mit deinem Geld trotz aller Hilfen nicht auskommst, bleibt dir nur ein Nebenjob. Über einen Nebenjob musst du deinen Ausbilder informieren. Er darf ihn dir aber nur dann verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflusst oder wenn du z.B. für einen Konkurrenzbetrieb arbeitest.

    Du musst auch mit den Arbeitszeiten aufpassen, denn die Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb und im Nebenjob werden addiert. Wie viel du laut Arbeitszeitgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz maximal arbeiten darfst, erfährst du unter Arbeitszeit.

    Wenn du einen Nebenjob annimmst steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auf Kindergeld oder Wohngeld mehr hast. Auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird der Verdienst aus einen 400-Euro-Job ab August 2008 nicht mehr angerechnet! Du kannst also bis zu 400 Euro zusätzlich verdienen, ohne das die BAB gekürzt wird.

    Es ist in der Regel am günstigsten für dich, wenn du als Nebenjob einen 400-Euro-Job annimms

    Kommentar von drakonasz drakonasz

    richtig. bin fast 26 und Wehrdienstzeit wurde bereits angerechnet. Nur war nie ein Bescheid darüber, das die Zahlung eingestellt wird, bei uns angekommen. Bezüglich BAB ist noch extremer. Mein Vater musste einen anderen Job anfangen indem er noch etwas weniger verdient. Klar diese Dinge muss ich dem Amt mitteilen und neu berechnen lassen (mit Spekulation mehr zu bekommen). Plötzlich sollen meine Eltern für meinen Unterhalt aufkommen. Dafür wurde deren übersteigendes Einkommen genommen, vom Grundfreibetrag ihres Verdienstes. Der Verdienst bei beiden nur bei knapp über 1000 Euro. ich frag mich wo da der sinn ist

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Über denn Sinn und Unsinn gewisser Gesetze und bürokratischer Hürden kann man bisweilen nur noch den Kopf schütteln. Manches wird auch einfach vorausgesetzt. So die Kenntnis darüber, dass das Kindergeld mit dem 25. Lebensjahr ausläuft. Streng genommen müsste das im Bewilligungsbescheid schon stehen, weshalb in diesem Fall kein weiterer Bescheid versendet werden muss, wenn die Zahlung dann automatisch ausläuft. Die Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes wird als "bekannt" auch voruasgesetzt. Schließlich steht das ja auf der Homepage der Familienkasse. Und ein PC-Anschluss wird mittlerweile als selbstverständlich vorausgesetzt. Manchmal erscheint es mir auch so, als müsste jeder Bürger alle Gesetze kennen, um sich das jeweils richtige bei Bedarf herauszupicken. Dumm nur, wenn jemand eben nicht immer als zur richtigen Zeit auch weiß. Wenn das BAB einfach sang und klanglos eingestellt wurde, könntest Du einmal ganz unbedarft nachfragen, wo denn Deine Zahlungen bleiben. Falls es einen entsprechenden Wisch gegeben hat, wäre ein Einspruch, Widerspruch - oder wie auch immer das richtig heißt - sicher sinnvoll. (Gleiches gilt auch für das angeblich zu hohe Einkommen Deiner Eltern, was diese natürlich regeln müssen.) Selbst dann, wenn er vielleicht keinen Erfolg hat. Aber dann hat man wenigstens etwas in der Hand. Zum Beispiel für die Wohngeldstelle. Die Sache hier ist ja auch mitunter verwirrend. Wohngeld verträgt sich nämlich nicht mit anderen Leistungen. Das gibts immer erst, wenn´s sonst nichts zu holen ist. Dummerweise meinen die Gesetzgeber aber auch, dass für die Wohngeldberechnung mitunter ein fiktives Einkommen anzurechnen wäre. Das kann passieren, wenn man zeitweise weniger verdient, als man Ausgaben hat. So was ist einer Bekannten von mir passiert. Ihr wurde dann einfach unterstellt, sie hätte noch Unterhalt ihrer Eltern, weil sie mit ihrem eigenen Einkommen unmöglich die Miete und ihre Unterhaltskosten bestreiten könne. Auch als sie erwiderte, dass sie gerade deshalb ja den Wohngeldantrag gestellt hätte, weil sie keinen Unterhalt von ihren Eltern erhalte und selber zu wenig verdiene, schien dort auf taube Ohren bzw. Watte im Gehirn zu stoßen! Fazit: Erkundige Dich ganz genau - lies alle Gesetzestexte durch, die Du finden kannst und widme Dich dann hingebungsvoll Deinem ganz persönlichen Kampf gegen die Windmühlen ... !

    Viel Erfolg! ;-)

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