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Alter Vermieter akzeptiert die Höhe der monatl. Raten bei Nebenkosten nicht

Frage von redarwen redarwen

Hallo,

kurz vor der Verjährungsfrist haben wir von unserem alten Vermieter die Betriebskostenabrechnung bekommen mit einer Nachzahlung in Höhe von 632,59 €. Da mein Mann alleinverdiener ist, hat er dies in einem Brief dem alten Vermieter mitgeteilt und um eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € monatlich gebeten, wobei er sofort 82,59€ an den Vermieter überwiesen hat. Dieser akzeptierte die Ratenzahlung in dieser Höhe nicht mit der Begründung er wäre auch alleinverdiener und müsste seine Familie finanzieren. Er hat uns mitgeteilt, dass er nur eine Ratenzahlung in Höhe von 150,- € monatlich akzeptiert und 182,59€ sollen sofort überwiesen werden, anderfalls muß mein Mann mit einer Lohnpfändung rechnen, so der Vermieter. Die 1. Zahlung von 82,59€ hat er total ignoriert. Wir können diesem Betrag beim besten Willen nicht aufbringen, auch die monatlichen Raten sind zu hoch. Jetzt wartet er auf eine Antwort von uns und wir wissen nicht, wie wir vorgehen sollen, um zu einer Einigung zu kommen. Wie ist denn die gesetzliche Rechtslage? Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus. LG. Lucia

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Antworten (8)

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    hallo, die Rechtslage ist so, dass der Vermieter keine Ratenzahlung akzeptieren muss. Das ist blöde, aber erst einmal nicht zu ändern. da hilft nur, mit ihm reden. Wenn er sich blöde stellt, kann er den ganz normalen Weg gehen: Mahnbescheid, Klage, Pfändung ... Da das hohe Kosten (für Euch) mit sich bringt, hilft es vielleicht, das Geld zu leihen (Freunde oder Bank).

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    Antwort von Mismid Mismid

    Es ist so daß ihr zur unmittlebaren Zahlungen verpflichtet seid. Eine Ratenzahlung muß der Vermieter nicht akzeptieren. Er hat ja schon 1 Jahr euch den Betrag vorgestreckt. Länger als 14 Tage nach Abrechnung muß er nicht warten. Ihr müßt halt zur Not euer Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen. 650 Euro Nachzahlung ist aber schon sehr viel. Das erscheint mir auch bei gestiegenen Heizkosten unverhältnismäßig viel. Normalerweise hätte der Vermieter die höheren Nebenkosten vorauswissen müssen

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    Antwort von spindoctor spindoctor

    Das würde ich an seiner Stelle auch nicht akzeptieren. Weil zu den Raten ja auch noch Eure aktuellen Kosten kommen. Und wenn Ihr die schon net zahlen könnt, wäre ich als VErmieter auch dran interessiert, Euch nicht zu weit in die Miesen rutschen zu lassen. Denkt mal drüber nach, Ihr seid schon kurz vor der Schuldenfalle!

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Die Gesetzeslage sagt aus, dass der Vermieter das Anrecht hat auf sofortige und volle Begleichung hat.

    Klingt hart, aber es ist nicht sein Problem, und schliesslich muss er für die von euch verursachten Kosten in Vorkasse treten.

    Es ist schon entgegenkommend, dass er überhaupt mit einer Ratenzahlung einverstanden ist.

    Könnt ihr nicht zur Bank gehen und dort um einen Kredit bitten? Ist zwar ärgerlich, aber was anderes fällt mir gerade nicht ein. Sorry.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Du schreibst "alter Vermieter"; habt ihr inzwischen eine neue Wohnung; so schnell geht das mit Lohnpfändung nicht; erst einmal muss der alte Vermieter einen Titel gegen Dich erwirken aus dem er vollstrecken kann; richtig ist natürlich, dass Du keinen Anspruch darauf hast, dass er auf Ratenzahlungen eingeht; die geleisteten Ratenzahlungen kann der Vermieter nicht verweigern; ich sehe schon das Problem ein, dass der Vermieter mit den Nebenkosten in Vorlage getreten ist und nun auf die Abzahlung warten muss; doch Ratenzahlungen eins zahlungswilligen und zahlungsfähigen Mieters würde ich zuerst einmal akzeptieren.

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    Antwort von bommel65 bommel65

    Rechtlich muss man die NK innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage, steht auf der Abrechnung) überweisen.

    Wenn das Geld allerdings nicht da ist, kann man Ratenzahlung vereinbaren, aber NUR wenn der Vermieter das auch will.

    Bevor ihr nun zu Anwalt und Gericht lauft, versucht dem Vermieter doch klar zu machen, dass bei euch eigentlich nichts zu holen ist.

    Ob er lieber Nichts statt wenig möchte?

    Mal schauen, ob er nicht doch dann lieber den Spatz in der Hand, statt der Taube auf dem Dach haben möchte.

    Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    wenn man mal so anfängt daß nichts zu holen ist, macht man sich bestimmt nicht beliebt beim Vermieter und er wird sicher alles dransetzen solche Mieter schnell loszuwerden. Da gibt es viele Möglichkeiten dem Mieter das Leben schwer zu machen!

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Die Ratenzahlung wäre eine Kulanz vom Vermieter. Wenn er die nicht akzeptiert ist es verständlich, da er die 632,59 € selber erstmal vorstrecken mußte und somit auch kein Geld mehr hat (weil er ja wohl noch mehr Mieter hat und deren Vorauszahlung höchstwahrscheinlich auch erstmal vorgestreckt hat).

    Er kann es also auf Pfändung ankommen lassen, aber bis er damit durch ist, habt ihr wahrscheinlich die Summe schon längst bezahlt (mit Urlaubsgeld vielleicht sogar schneller als gedacht). Also zahlt einfach erstmal weiter und hebt alle Belege über eingezahlte Summen auf.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Soooo schnell geht das mit der Lohnpfändung nicht. Da müßte der Vermieter erst mal einen Titel haben.

    Ich würde bei einer Nachzahlung in dieser Höhe mal erst gründlich die Abrechnung prüfen und bis dahin jede weitere Zahlung verweigern. - In dieser Zeit könnt ihr ja schon mal ein bißchen Geld zurücklegen ;-)

    Natürlich muß eine Ratenzahlung dem Betrag angemessen sein. Aber Ihr seid ja zahlungswillig. Und das würde im Zweifelsfalle beim Gericht auch honoriert, auch wenn der Vermieter einen Anspruch auf sofortige Zahlung hat. Letztlich: wo nichts ist, kann man auch nichts holen - und wenn der Vermieter schlau ist, läßt er sich nicht erst auf einen langen Rechtsstreit ein, wenn er vorher das Geld bekommen kann.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Im Zweifelsfalle beim Gericht ... allein, wenn es dazu kommt, ist schon so viel mehr an Geld ausgegeben worden (und zwar vom Mieter), dass sich das alles gar nicht lohnt. Und was heißt: Wo nichts ist ... Der Mann verdient doch. Da ist was zu holen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Allein bis es zum Prozeß kommt, ist das Geld längst abbezahlt.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    hä, verstehe ich nicht. Der geht zu seinem Anwalt, der kostet. Es wird Klage einreichen, das kostet Geld. Oder er schickt das Ganze an ein Inkasso, das kostet. Und zwar ZUSÄTZLICH!

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