Hallo,
kurz vor der Verjährungsfrist haben wir von unserem alten Vermieter die Betriebskostenabrechnung bekommen mit einer Nachzahlung in Höhe von 632,59 €. Da mein Mann alleinverdiener ist, hat er dies in einem Brief dem alten Vermieter mitgeteilt und um eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € monatlich gebeten, wobei er sofort 82,59€ an den Vermieter überwiesen hat. Dieser akzeptierte die Ratenzahlung in dieser Höhe nicht mit der Begründung er wäre auch alleinverdiener und müsste seine Familie finanzieren. Er hat uns mitgeteilt, dass er nur eine Ratenzahlung in Höhe von 150,- € monatlich akzeptiert und 182,59€ sollen sofort überwiesen werden, anderfalls muß mein Mann mit einer Lohnpfändung rechnen, so der Vermieter. Die 1. Zahlung von 82,59€ hat er total ignoriert. Wir können diesem Betrag beim besten Willen nicht aufbringen, auch die monatlichen Raten sind zu hoch. Jetzt wartet er auf eine Antwort von uns und wir wissen nicht, wie wir vorgehen sollen, um zu einer Einigung zu kommen. Wie ist denn die gesetzliche Rechtslage? Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus. LG. Lucia
wenn man mal so anfängt daß nichts zu holen ist, macht man sich bestimmt nicht beliebt beim Vermieter und er wird sicher alles dransetzen solche Mieter schnell loszuwerden. Da gibt es viele Möglichkeiten dem Mieter das Leben schwer zu machen!