Niels12 am 02.08.2009 um 10:39 Uhr
Oder holt man sich nen Knöllchen?

Ich bekam eines und fragte nach da ich dazu kam als sie mein Scheinchen tippte. Die Begründung war " man darf nur in Fahrtrichtung " parken.

Ja, holt man sich. Autos müssen ordnungsgemäß geparkt werden, so wie es an dem Standort vorgeschrieben ist
gute Frage :-) eigenntlich stehst du ja verkehrt rum drin, aber wirklich gute frage

Kommt auf die Polizei an, die Knöllchen verteilt, aber, grundsätzlich drücken die wohl ein Auge zu...beim Querparken

Richtig ist, das eine in den Strassenraum reichende Entfernung von mehr als 2 m Fahrzeugbreite bei PKW plus Bordsteinabstand zur Behinderung werden. Ist der Smart nur 2 m lang, keine Ahnung!?♥lichst Bert Otto
Niels12 am 2. August 2009 11:30 2,50 lol

Na ja einen Smart, da brauchst du doch nur 4 Männer (sprech Passanten an) und du kannst ihn in die Parlücke heben (grins).

du darfst nur in Fahrtrichtung parken. Als bei normalen Straßen am Rechtenfahrbahnrand und in Einbahnstraßen auch am linken. Ausnahmen müssen ausgeschildert oder durch Makierungen am Boden gekennzeichnet sein!
Dass das so ist, ist mir bekannt, aber ich habe gerade mal versucht, den entsprechenden Paragraphen zu finden - erfolglos. Dafür kannst du dem Knöllchen entgegnen, dass du "platzsparend" parkst - was übrigens vorgeschrieben ist. (§12 Abs. 6 StVO)