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Alter oder aktueller Ölpreis?

gefragt von weigert am 29.07.2008 um 15:34 Uhr

Nach einem Umzug sind noch ca.800 Liter Öl im alten Tank. Muss nun der Nachmieter uns den alten Ölpreis (52 Cent (2007) ) oder den aktuellen Heizölpreis von 92 Cent bezahlen?

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Recht x 35.176 Geld x 22.593 Heizöl x 129 Brunata x 4 Heizölrestwert x 1 Heizölrestbestand x 1

anonym
beantwortet von Mietnormade am 29. Juli 2008 16:07
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Der muß euch gar nichts zahlen Ihr könnt das Oel mitnehmen. Also es gibt keine Pflicht euch das Zeug ab zu kaufen aber einfacher wäre es. Wenn ich der Nachmieter wäre würde ich euch den gezahlten Betrag erstatten wenn Ihr damit nicht einverstanden seid ok nehmt mit und dann bist Du ziemlich im zugzwang.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 29. Juli 2008 16:07
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Der muß euch gar nichts zahlen Ihr könnt das Oel mitnehmen. Also es gibt keine Pflicht euch das Zeug ab zu kaufen aber einfacher wäre es. Wenn ich der Nachmieter wäre würde ich euch den gezahlten Betrag erstatten wenn Ihr damit nicht einverstanden seid ok nehmt mit und dann bist Du ziemlich im Zugzwang.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 29. Juli 2008 15:47
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Wenn du am neuen Wohnort wieder Heizöl liefern lassen musst, würde ich den aktuellen Preis ansetzen, da du sonst den Verlust tragen müsstest (zu 52 ct. verkauft, selber für 92 ct. gekauft).

Ansonsten mindestens die 52 ct. da du so keinen reellen Verlust erlitten hast.

Willst du etwas dran verdienen? Dann schlage ihm die Hälfte der Differenz vor ( 40 ct. / 2 = 20 ct./liter), wie wäre das?

Das wären immer noch 160,- EUR für dich und das Gleiche als Ersparnis für ihn und beide wärt ihr zufrieden.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 29. Juli 2008 15:37
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Natürlich den alten Ölpreis. Ihr habt ja auch nicht mehr bezahlt.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 29. Juli 2008 15:39

DH!


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 17. Januar 2009 03:40
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Zur Info:

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen. AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85 WM, Heft 77S. 221, 1987

  2. Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat. Im Regelfall kann der Vermieter nicht verlangen, daß der Mieter dann das Restheizöl abpumpen läßt. LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990, Az. 16 S 248/90 WM, Heft 1/S. 27, 1991

Quelle: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/wichtige-urteile.html#anchor38


maiki01
beantwortet von maiki01 am 29. Juli 2008 15:49
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das was du bezahlt hast. wäre öl im moment preiswert hättest du bestimmt nicht gefragt


larX42
beantwortet von larX42 am 29. Juli 2008 15:43
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Nach meinem Dafürhalten den alten Preis. Verlangst du den neuen, machst du Gewinn, und da will das Finanzamt etwas von abhaben. Übernimmt der Nachmieter dein Öl, hat er dich dafür zu entschädigen; Schaden entsteht dir nicht, wenn der Nachmieter dir den alten Preis zahlt, den du ja damals auch bezahlt hast. Vielleicht könnt ihr euch ja gütlich einigen und nehmt einen Durchschnittswert, der dann höher liegt als der alte Preis, aber unter dem aktuellen. ;)

Jedoch: Jurist bin ich nicht ;) cu
larX42


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