Nach einem Umzug sind noch ca.800 Liter Öl im alten Tank. Muss nun der Nachmieter uns den alten Ölpreis (52 Cent (2007) ) oder den aktuellen Heizölpreis von 92 Cent bezahlen?
Der muß euch gar nichts zahlen Ihr könnt das Oel mitnehmen. Also es gibt keine Pflicht euch das Zeug ab zu kaufen aber einfacher wäre es. Wenn ich der Nachmieter wäre würde ich euch den gezahlten Betrag erstatten wenn Ihr damit nicht einverstanden seid ok nehmt mit und dann bist Du ziemlich im zugzwang.
Der muß euch gar nichts zahlen Ihr könnt das Oel mitnehmen. Also es gibt keine Pflicht euch das Zeug ab zu kaufen aber einfacher wäre es. Wenn ich der Nachmieter wäre würde ich euch den gezahlten Betrag erstatten wenn Ihr damit nicht einverstanden seid ok nehmt mit und dann bist Du ziemlich im Zugzwang.

Wenn du am neuen Wohnort wieder Heizöl liefern lassen musst, würde ich den aktuellen Preis ansetzen, da du sonst den Verlust tragen müsstest (zu 52 ct. verkauft, selber für 92 ct. gekauft).
Ansonsten mindestens die 52 ct. da du so keinen reellen Verlust erlitten hast.
Willst du etwas dran verdienen? Dann schlage ihm die Hälfte der Differenz vor ( 40 ct. / 2 = 20 ct./liter), wie wäre das?
Das wären immer noch 160,- EUR für dich und das Gleiche als Ersparnis für ihn und beide wärt ihr zufrieden.
Natürlich den alten Ölpreis. Ihr habt ja auch nicht mehr bezahlt.
miccy am 29. Juli 2008 15:39 DH!

Zur Info:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen. AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85 WM, Heft 77S. 221, 1987
Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat. Im Regelfall kann der Vermieter nicht verlangen, daß der Mieter dann das Restheizöl abpumpen läßt. LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990, Az. 16 S 248/90 WM, Heft 1/S. 27, 1991
Quelle: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/wichtige-urteile.html#anchor38

das was du bezahlt hast. wäre öl im moment preiswert hättest du bestimmt nicht gefragt

Nach meinem Dafürhalten den alten Preis. Verlangst du den neuen, machst du Gewinn, und da will das Finanzamt etwas von abhaben. Übernimmt der Nachmieter dein Öl, hat er dich dafür zu entschädigen; Schaden entsteht dir nicht, wenn der Nachmieter dir den alten Preis zahlt, den du ja damals auch bezahlt hast. Vielleicht könnt ihr euch ja gütlich einigen und nehmt einen Durchschnittswert, der dann höher liegt als der alte Preis, aber unter dem aktuellen. ;)
Jedoch: Jurist bin ich nicht ;)
cu
larX42