Es geht um meinen Bruder und meine Schwägerin.Sie haben ab den 1.09. 08 einen neuen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben.Jetzt gibt es folgendes Problem:Der alte Mieter weigert sich auszuziehen.Die alte Wohnung, in der sie jetzt wohnen ist bereits weiter vermietet. Der alte Mieter hat die Kündigung bereits zum 1.07. bekommen ist aber immer noch nicht ausgezogen.Die Zeit rennt. Hier bekommt man innerhalb so kurzer Zeit keine neue Wohnung...zumal die beiden zwei kleine Kinder haben. Sie wären quasi Obdachlos! Was kann man rechtlich tun? Einfach mit Sack und Pack dahin am 1.09. und Polizei rufen?Zumal es ja ab dann ihre Wohnung ist. Bin wirklich für jede hilfreiche Antwort dankbar!
Alter Mieter zieht nicht aus!!! Dringend Hilfe benötigt!!!
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
AJWhvAJWhv
Tja das hört sich nach einem mietnomaden an! Am besten ist, dein bruder fragt bei der Polizei mal nach, wie es in dem fall aussieht und gleichzeitig den vermieter auffordern im falle eines falles eine ersatzwohnung zur verfügung zu stellen!
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Bianca81 Ja an Polizei haben wir auch schon gedacht. Der Vermieter gewährt den beiden die Möglichkeit! ohne Konsequenzen vom Mietvertrag abzuspringen. Hallooooo!!! Das ist die Höhe. Dadurch haben sie ja noch lange keine Wohnung! Zumal mit zwei kleinen Kindern. Eine Räumungsklage wurde bereits bei Gericht gestellt...aber des dauert einfach zu lange...
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AJWhvAJWhv Sie sollten auf den mietvertrag bestehen und auf jeden fall einen Anwalt hinzuziehen, das ist ganz wichtig!
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AuskunftAuskunft @AJWhv: Wieso hört sich das nach einem Mietnormaden an ??
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AJWhvAJWhv Weil er die Kündigung nicht akzeptiert und sich weigert auszuziehen! Kam nur darauf weil das dem typischen verhalten entspricht. Kann ja auch sein das ich mich irre!
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AuskunftAuskunft Unter Mietnomaden versteht man Menschen, die keine Miete zahlen, die Wohnung verwüsten und sich dann entweder weigern auszuziehen oder bei Nacht und Nebel verschwinden.
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1Antwort von
ObelhicksObelhicks
hat der mieter selbst gekündigt? wurde ihm gekündigt und hat er widerspruch eingelegt? war der widerspruch fristgerecht? die infos sind zu dürftig. mein rat ist: werdet mitglied in einem mieterverein. gegen eine kleine jahresgebühr erhaltet ihr kostenlos rechtsauskunft, bei bedarf gegen schreibgebühr auch schriftsätze. nehmt alle unterlagen, also schriftverkehr und insbesondere alten und neuen mietvertrag mit zur beratung. viel glück.
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albatrosalbatros ich muss hier wieder mal obelhicks ausführungen voll zustimmen. sie sind objektiv, sachlich und treffen in's schwarze. meinerseits möchte ich aber ergänzend hinzufügen, dass der vermieter gegenüber dem neumieter schadenersatzpflichtig ist bei verzögerung des einzuges. schließlich ist ein vertrag abgeschlossen worden. womöglich hat der vermieter auch schon von problemen bei dem freizug gewusst oder zumindest geahnt?
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ObelhicksObelhicks danke herr albatros für die richtige ergänzung. ich habe auch in diese richtung gedacht, aber wegen des langwierigen prozesses und möglicher Liquiditätsprobleme, die man hier nicht abhandeln kann habe ich es vermieden. ich finde es ist eine schöne zusammenarbeit zwischen altem und neuen rechtsberater...
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BULLEundBAERBULLEundBAER
die Frage ist, warum wurde dem Vormieter gekündigt? normalerweise kann ein Mieter nur selbst kündigen, außer wegen Eigenbedarf des Eigentümers oder weil Mieter keine Miete zahlt, mind. 2 Monate im Rückstand war. Eine Räumungsklage ist eine langwierige Sache, kann gut ein halbes Jahr vergehen.
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SchattenwolfSchattenwolf
Ganz klar zum Anwalt und über Rechte aufklären lassen. Da dein Bruder sich wohl eine andere Wohnung suchen muss, auch gleich die Frage abklären wer für evtl. anfallende Maklerkosten aufkommen muss. Die Zeit für den privaten Wohnungsmarkt dürfte jetzt schon ziemlich knapp sein.
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ImmerGutGelauntImmerGutGelaunt
Ihr könnt da leider nichts machen. Der Vermieter muss eine Räumungsklage einreichen und bis es zu einem Ergebnis kommt, kann es sogar bis zu zwei Jahre dauern. Wenn der Vermieter intelligent ist wird er nichts unternehmen und warten, bis der Mietnomade von sich aus auszieht. Ist für ihn besser als auf all den Prozesskosten sitzen zu bleiben. So muss er nur auf die Miete verzichten, Selbst wenn Dein Bruder den Vermieter dann verklagen würde, käme er nicht sehr weit damit. Der Vermieter kann ja im Grunde nichts für das Verhalten des Nomaden. Deutschland ist ein Paradies für Parasiten. :(
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macone Ich würde auch sagen Anwalt...sowas müßte doch auch dann eine Rechtschutzversicherung übernehmen oder?
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wojo2000 Hol Polizei und dann hopp.
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bitmapbitmap Nix hopp.
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Saarland60Saarland60 Absolut nix hopp! Was hat die Polizei mit einer zivilrechtlichen Streitigkeit zu tun?
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bitmapbitmap
Vertragspartner ist der Vermieter. Der hat sich darum zu kümmern.
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Bianca81 Ja bitmap...da hast du Recht, aber eh eine Räumungsklage durch ist, das dauert. Jetzt ist halt die Frage, welche Rechte haben mein Bruder und meine Schwägerin?
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bitmapbitmap Ein - theoretisches - Recht auf die Wohnung (aber das wissen wir ja schon). Den alten Herrn so einfach rauswerfen können sie auch nicht.
Haben sie denn Zeit? Vielleicht wärs ne unkomplizierte Lösung, dem Herrn bei der Suche nach einer anderen Wohnung zu helfen? Hat er seine Miete nicht bezahlt? Dann wäre vielleicht auch Hilfe in dem Bereich (Behördengänge) ne Maßnahme. Ja ich weiß, sie müssen das nicht, aber sich rumstreiten und dann doch keine Wohnung zu haben. ist ja auch nicht der Brüller.
sollte er das nicht können, ruhig einen anwalt hinzuziehen, der kennt bestimmt noch mehr möglichkeiten!