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Alter Mann fährt in unser geparktes Auto, Versicherung zahlt aber nur minimal

gefragt von Sarah28Sarah28 am 22.07.2009 um 17:53 Uhr

Hallo Ihr lieben, ich kenne mich diesbezüglich gar nicht aus, darum die frage an euch! Bitte nur Antworten wenn ihr euch 100% sicher seit da mir jeder was anderes erzählt und ich jetzt gar nicht mehr durchblicke! Also vor einem Jahr haben wir uns ein Auto gekauft, neu, 0KM, Preis 25.000 Euro. Wir haben das Auto bar bezahlt, soweit alles ok. Jetzt stand das Auto auf unserem Privatparkplatz hinterm Haus. Ein Alter Mann ist erst gegen eine Hauswand gefahren, vor lauter schreck ist er Rückwerts in unser Auto gefahren das wurde dann wiederum in ein neben unserem geparkten Auto gedrückt. Polizei Abschlepper ect. So jetzt wurde ein Gutachten gemacht bla bla und da steht jetzt das das Auto wegen 50 Euro diff es kein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Was können wir jetzt machen die Versicherung sagt sie geben uns die Reperaturkosten von 13.500 Euro aber wir dürfen das Auto nicht verkaufen? Hallo das ist unser Eigentum warum darf ich das nicht verkaufen. und das Geld bekomme nicht ich sondern die Werkstatt. Und die Wertminderung von dem Auto beträgt lächerliche 1700Euro! Das kann doch nicht sein?!?!? Kennt sich jemand von euch da aus? Ist vielleicht jemand von euch Versicherungsmensch? Bitte kann mir jemand helfen? Ich meine wir können doch nichts dafür und jetzt wollen die uns voll über den Tisch ziehen!Warum werden wir Bestraft wenn er uns rein fährt? Vielen Dank


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anonym
beantwortet von burki am 22. Juli 2009 18:01
4x
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guten tag

nur antworten wenn man zu 100% sicher ist... hier ist doch keine verbindliche, kostenlose rechtsberatung. hier ist eine plattform, wo leute tips geben und ratschläge. ist doch normal, das dir jeder etwas anderes erzählt. manchmal sogar etwas falsches.

frage 10 leute und du hast mindestens 5 meinungen. solange du "laien" fragst, wirst du immer unterschiedliche meinungen haben.

also nicht irgendwelche leute mit so speziellen fällen fragen, sondern einen der sich damit auskennt. der dich verbindlich beraten kann. suche dir einen anwalt, der sachlich und fachlich kompetent ist dein problem zu lösen. da es doch um eine grössere summe geht.

tschüss burki

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:04

Danke dir. Es hätte aber auch sein können das jemand von euch bei einer Versicherung arbeitet oder Vielleicht kompetent Antworten kann! Wäre ja möglich! Ich Antworte auch nur wenn ich weiß von was ich rede!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 22. Juli 2009 18:07

Genau so ist es richtig.

Es geht hier nicht um Kleingeld aus der Portokasse. Und so wie Du das beschreibst klingt es schon sehr komisch.

Von wem war denn der Gutachter ?

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:12

Nach dem Unfall haben wir unseren Onkel angerufen der ist auch unser Versicherungsmann, und der hat gesagt das die des machen sollen

Kommentar von schleudermaxe am 23. Juli 2009 13:29

Gruß an den Onkel: Bitte nie wieder! Die geschädigte Person bestellt den Gutachter und sonst keiner!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 24. Juli 2009 08:36

Wenn's denn mal in der Praxis so einfach wäre.


anonym
beantwortet von Gingryu am 22. Juli 2009 17:58
3x
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Geh zu einem Rechtsanwalt. Das Dich die Versicherung über den Tisch ziehen möchte ist wahrscheinlich, das ist übrigens bei jedem Menschen wahrscheinlich, schließlich wollen Versicherungen ja auch Gewinn erwirtschaften.

Erst wenn weitere Kosten durch den Anwalt drohen ändern Versicherungen oft Ihr Politik. Der Kosten/Nutzen Faktor ist immer entscheident für eine Versicherung. Durch den Anwalt steigen die Kosten, also sind versicherungen eher bereit etwas zu zahlen. Es sei denn, die Versicherung ist sich Ihrer Sache sicher (z.B. kann Betrug nachweisen)

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:00

Oh mann ich voll Angst, ich kenn mich null aus!

Kommentar von Gingryu am 22. Juli 2009 18:09

Da ist doch nichts schlimmes dabei. Du tust doch der Versicherung nichts an. Wenn Du beim ADAC bist, ruf da mal an, die können Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht in Deiner Region vermittlen. Bzw. sogar eine juristische erstberatung machen... ich weiß nur nicht, ob man dafür plus mitglied sein muss.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:18

gute Idee, das ist es. das mach ich jetzt gleich! Vielen dank :)


Podencotina
beantwortet von Podencotina am 22. Juli 2009 17:56
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Sofort nen Anwalt nehmen, sonst beschei*t Euch die Versicherung wo sie nur kann.

Mir hat vor zwei Jahren ein LKW die Vorfahrt genommen, auch ich hatte ein relativ neues Auto und das mit der Differenz bis zum Totalschaden war bei mir auch ähnlich.

Deshalb, wie gesagt: schnappt Euch sofort nen Anwalt.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 17:58

unsere Versicherung hat einen Hausanwalt aber die sagen wir müssen das so hin nehmen!

Kommentar von A9eafdd4999dbadf9aba084d0301d9d7smallPodencotina am 22. Juli 2009 18:01

Was geht denn das Deine Versicherung an? Die Versicherung des Unfallgegners muss doch zahlen - und die werden sich um so viel drücken, wie sie nur können, wenn Ihr keinen Anwalt habt.

WER hat eigentlich den Gutachter ausgewählt?

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:06

Unser Onkel, er ist gleichzeitig unser Versicherungsmann

Kommentar von A9eafdd4999dbadf9aba084d0301d9d7smallPodencotina am 22. Juli 2009 18:10

Ok, dann kannst Du wenigstens sicher sein, dass der Gutachter wirkich recht neutral war (das ist nämlich leider auch nicht selbstverständlich). Bleibt aber dabei, ich empfehle dringend den Gang zum Anwalt. Bei mir war auch Schuldfrage und alles geklärt - und trotz allem wollte die Versicherung dieses nicht zahlen und jenes nicht und überhaupt - der Anwalt musste ordentlich Druck machen, sonst hätte ich wahrscheinlich heute noch kein Geld von denen.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:17

danke dir!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 24. Juli 2009 08:35

Deine Vers. hat doch nun wirklich nichts damit zu tun. Irgendwie bringst Du was durcheinander!!


malli
beantwortet von malli am 23. Juli 2009 14:30
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also die versicherung muss dir den schaden ersetzten, ob du ihn reparierst ist deine sache!was sie natürlich darf ist dir die auszahlung der MWST. verweigern also bei 13500€ sind das ca. 2155€,,, so bei einem wirtschaftlichen totalschaden sieht das hingegen anders aus da ist es so das die versicherung dir dein auto abkauft zu dem wert den es vor dem unfall hatte. lg malli


anonym
beantwortet von doris11 am 22. Juli 2009 17:55
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verstehe ich das so,wenn das Auto in einer Werkstatt repariert wird,dann wird das bezahlt ,...und du möchtest das Geld aber bar ausgezahlt haben...?? wenn das so ist,wirst du da nichts machen können


Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 17:57

ja weil wenn ich das Auto repariere kann ich es ja nur als Unfaller weiter verkaufen und bekomme nichts mehr für das Auto! Ich muss doch das recht auf ein Gleichwertiges Auto ohne Unfallschaden haben! Das kann doch nicht sein

Kommentar von Gingryu am 22. Juli 2009 18:00

Versicherungen Zahlen entweder den Schaden direkt an die Werkstatt oder man kann sich die Kosten für die Reperatug abzgl. MwSt auszahlen lassen.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:05

Die wollen doch Rechnung sehen oder? Wenn ich es aber mit schaden weiterverkaufen will?

Kommentar von Gingryu am 22. Juli 2009 18:08

Es geht auch der Kostenvoranschlag. War zumindest bei mir so, als mir mal jemand die Scheibe zerdeppert hat.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:19

Danke dir!:)


anonym
beantwortet von sleepa am 22. Juli 2009 17:58
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Das ganze ging Ruck-Zuck oder? (von der Versicherung)

Das ist der Trick, damit ihr NICHT auf die IDEE kommt zum Anwalt zu gehn!

Kommentar von sleepa am 22. Juli 2009 17:58

Gegengutachten kommt auch immer gut ;-)

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. Juli 2009 18:01

danke dir gute Idee


anonym
beantwortet von rudibaby am 22. Juli 2009 17:58
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Das scheint mit deiner Versicherung zusammen zuhängen. Bei meiner Versicherung kann ich selbst entscheiden, ob ich im Schadensfall das Geld oder eine Reparatur wünsche. Wenn der Gutachter den Schaden auf 13.500 Euro schätzt, müßte die Versicherung das auch zahlen. Schau mal in deinen Vertrag. Ich würde mich an die Verbraucherzentrale wenden!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 24. Juli 2009 08:33

Unbrauchbare Antwort. Es geht doch nicht um die Vers. des Fragestellers, sondern um die des Gegners!!!!


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 23. Juli 2009 13:27
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Also, ganz einfach: Die Versicherung bezahlt den Schaden, der angerichtet wurde und bis zu 130 % vom Wert, wenn repariert wird. Wird so repariert, muß das Fahrzeug noch sechs Monate zugelassen sein.

Wird nach Gutachten abgerechnet, weil eben Schrott, gibt es keine Mehrwertsteuer und gut ist, auch ganz einfach.

Wird Ersatz gekauft, wird die Schadensumme mit Mehrwertsteuer bezahlt, aber höchstens der Kaufpreis.

Allzeit Gute Fahrt.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 24. Juli 2009 08:31
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Ich kann nur dringend empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ich bin selber Volljurist und würde solche Sachen trotzdem stets einem spezialisierten Kollegen überlassen. Keine Angst wegen der Kosten: Kosten der Rechtsverfolgung (=Anwaltskosten) muss die gegnerische Vers. auch zahlen, soweit Ihr im Recht seid. Viele Anwälte wollen dann noch nicht einmal einen Vorschuss von Euch.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 24. Juli 2009 08:38
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Ach so: Bei dieser Schadenssumme möchte ich hier eigentlich nur noch folgende Antworten hören:

-Geh zu einem Anwalt -Unterschreibe nix, was Dir die gegnerische Versicherung vorlegt, ohne vorher mit einem Anwalt zu sprechen.


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