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Alter Hauptjob 150,-€ + neuer Nebenjob 500,-€ --> Lohnt sich das? Steuerabzüge?

Frage von Annekatrin Annekatrin

Hallo!

Ich habe seit Januar einen Hauptjob (Psychiatriepraktikum im Rahmen der Ausbildung zur Psychotherapeutin) bei dem ich 150,-€ im Monat verdiene. Dies ist das Brutto- und zugleich Nettoeinkommen, da es mein einziger Job ist und dieser unter der 400,- €-Grenze liegt. Abgaben an Krankenkasse bezahlt der Arbeitgeber.

Nun möchte ich dazu einen zweiten Job annehmen. Hier würde ich im Monat um die 500,-€ dazu verdienen.

Hierzu habe ich 3 Fragen:

  1. Kann ich neben meinem Hauptjob (der ja eigentlich ein Minijob ist, da unter 400,-€) einen zweiten Job annehmen bei dem ich mehr als 400,-€ verdiene (also kein Minijob)? Oder müsste ich dann den zweiten Job zum Hauptjob machen? Wenn ja, würde ich ca. 80€ Krankenkassengebühr selbst zahlen müssen (oder?), da das Einkommen des Hauptjobs über 400,-€ liegt. Daraus ergibt sich die Frage:

  2. Lohnt es sich diesen zweiten Job anzunehmen? Wie viele Steuern werden abgezogen und wie viel bleibt übrig, wenn ich a) den 500,-Eurojob als Zweitjob habe oder wenn ich b) den 500,-Eurojob als Hauptjob habe (falls es nicht als Zweitjob geht).

  3. Werden nur Steuern vom 500,-€ Zweitjob abgezogen und die 150€ bleiben oder werden Steuern von den 650,-€ abgezogen?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand helfen könnte!!! Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (2)

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    der neue job würde dich sozialversicherungspflichtig machen. hättest also dort entspr. abzüge. dies würde ich mir an deiner stelle mal von der KK durchrechnen lassen. steuern fallen m E nicht an da einkommen bis 8.004 € steuerfrei sind (im jahr) wenn du nun weihnachtsgeld oder urlaubsgeld erhältst kannst du darüber kommen, also aufpassen. andererseit kannst du dann auch die freibeträge wie werbungskosten usw. geltend machen. alles in allem sollte es aber steuerfrei bleiben.

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    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Der zweite Job über 500 € ist sv- und lst-pflichtig, du müsstest da auch deine Lohnsteuerkarte abgeben. Abgerechnet wird der Job als Gleitzonen-Job, Lohnsteuer wird in Stkl. V abgezogen, sonst nur SV-Beiträge. Der Job mit 150 € ist ein Minijob, der weiterhin für dich lohn- und sv-frei abgerechnet werden kann.

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