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alter für diskos etc

Frage von EasyRose EasyRose

hey ;) ich hab gehört man kann auch wenn man erst 15 ist schon iwo beantragen dass man schon auf partys in diskos etc darf, mein kleiner bruder hängt mir damit die ganze zeit in den ohren ..:( wo soll er da hingehen ? unsere eltern haben nix dagegen danke für antworten

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JotEs JotEs

    Dazu aus dem Jugendschutzgesetz:

    .

    § 5 Tanzveranstaltungen

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht (...)gestattet werden.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

    .

    Man muss diese Vorschrift richtig verstehen: Sie richtet sich nicht an die Jugendlichen unter 16 Jahren, die an der Tanzveranstaltung teilnehmen wollen, sondern an den Veranstalter.

    Nicht die Jugendlichen und Kinder werden bestraft, wenn sie sich bei derartigen Veranstaltungen aufhalten, sondern der Veranstalter, der dies zulässt - es sei denn, er hat eine Ausnahmegenehmigung, die gemäß Abs. 3 erteilt werden kann.

    .

    Um diese Ausnahmegenehmigung, nämlich die Genehmigung, auch Jugendliche unter 16 Jahren an der Tanzveranstaltung teilnehmen zu lassen, muss sich also nicht dein kleiner Bruder kümmern, sondern der Veranstalter.

    .

    Dein kleiner Bruder hat nur die Möglichkeit, den Veranstalter darum zu bitten, sich um eine solche Ausnahmegenehmigung zu kümmern. Macht der Veranstalter das nicht oder bekommt er die Ausnahmegenehmigung nicht, dann hat dein kleiner Bruder Pech gehabt. Der Veranstalter darf ihm die Anwesenheit bei der Tanzveranstaltung dann nicht gestatten - es sei denn, er würde von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

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    Antwort von jockl jockl

    Mit 15 hat der junge Mann in einer Disco noch nichts verloren. Er dürfte nicht einmal eingelassen werden.

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    Antwort von Andi1990bbg Andi1990bbg

    Wüsste nicht das sowas geht und ich sag mal mit 15 hat man in keiner disco etc was zu suchen. Er könnte höchsten auf eine privatveranstaltung, oder eine jugendveranstaltung mit. Aber wenn überhaupt warscheinlich nur mit Elternteil

    Kommentar von EasyRose EasyRose

    ich glaub er meint abipartys

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    Antwort von SweetCherryTree SweetCherryTree

    sobald dein bruder 16 ist darf er in einige discos mit einem erziehungsberechtigten der mindestens 18 ist (das ist aber von disco zu disco verschieden) meißt muss man ein formular ausdrucken, was die eltern ausfüllen müssen. der 18jährige ist dann aber für den minderjährigen verantwortlich (kein alk etc.) in vielen discos ist der eintritt aber wirklich erst ab 18 jahren erlaubt (in einigen sogar erst ab 21).

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Wenn deine Eltern mit ihm in die Disco gehen ist das erlaubt. Oder jemand über 18.

    Wobei es natürlich auf den Betreiber ankommt. Die meisten wollen keine 15 jährigen in ihrem Laden und werden ihn wohl nicht reinlassen.

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    Antwort von Regenbogen1958 Regenbogen1958

    Du mußt schon volljährig sein, um in eine Disco zu kommen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Nein, schon Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr gestattet werden.

    .

    Das ist der Inhalt des Teils der in meinem Beitrag zitierten Vorschrift, den ich durch "(...)" unzitiert gelassen habe.

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