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Alter Fahrzeugbrief mit abgelaufener Gültigkeit im Auto aufbewahren?

gefragt von alice79 am 26.02.2009 um 12:11 Uhr

Dass man seinen aktuellen Fahrzeugbrief nicht im Auto aufbewahren soll ist klar. Gilt das auch für einen abgelaufenen, der mal für das Auto galt? Oder lädt das nur zum fälschen ein, wenn er gestohlen wird?

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Auto x 23.165 Sicherheit x 2.397 Gültigkeit x 88 Fahrzeugbrief x 47

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. Februar 2009 16:10
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Warum sollte man den denn im Auto aufbewahren ? Wenn Du ihn als Andenken behalten möchtest, lege ihn zu dem neuen Brief in den Ordner zu Hause.


anonym
beantwortet von daevers am 26. Februar 2009 12:15
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Ich wüde auch keinen ungültigen Fahrzeugschein im Auto lassen.


JoScho
beantwortet von JoScho am 26. Februar 2009 12:13
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abgelaufene Autos kann man wieder anmelden, wie Oldtimer. Den Brief auf keinen Fall dirn lassen.


anonym
beantwortet von rebertho am 26. Februar 2009 12:13
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Gegenfrage - WARUM MUSS der unbedingt im Auto liegen?


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 26. Februar 2009 12:12
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Bei solchen Papieren sollte man immer Vorsicht walten lassen, es gibt -leider- zuviele "Spitzbuben" in unserem Lande!


denjo2
beantwortet von denjo2 am 26. Februar 2009 12:12
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keine ahnung aber wieso bewahrst du ihn nicht einfach in deiner wohung auf


simikra
beantwortet von simikra am 26. Februar 2009 12:12
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nur den schein ins auto sicher ist sicher

Kommentar von daevers am 26. Februar 2009 12:14

Auch der Fahrzeugschein sollte nie im Auto auf bewart werden.

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 26. Februar 2009 12:16

den muss man aber immer dabei haben auch wenn ne kontrolle ist...

Kommentar von daevers am 26. Februar 2009 12:20

bewahrt: immer dabei haben ist richtig.


catsle
beantwortet von catsle am 26. Februar 2009 12:12
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ich würds nicht tun. eben wie du sagst - schön, wenn man die daten dann gleich rauslesen kann um nen neuen zu fälschen.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 3. März 2009 15:13
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Warum in Gottes Nahmen willst du den abgelaufene Brief im Fahrzeug aufbewahren? Du musst doch nur den Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinung Teil 1 ) mit dir führen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 26. Februar 2009 12:21
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auf keinen Fall, mit den Daten kann sich einer einen nachmachen, bzw nachmachen lassen.

Einladung zu diebstahl des Wagens


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