gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
61 

Alter Arbeitgeber zahlt Restlohn nicht, was kann ich tun?

gefragt von Kaefer am 01.04.2007 um 17:40 Uhr

Ich habe vor 3 Wochen bei meinem alten Arbeitgeber aufgehört, habe aber im März noch 7 Tage gearbeitet, nun habe ich gemerkt das er mir mein Gehalt noch nicht überweisen hat, was kann ich dagegen unternehmen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeitsrecht (559)
Gehaltszahlung (3)
Alter Arbeitgeber zahlt Restlohn nicht (1)
ähnliche Fragen

Reply


marina09
beantwortet von marina09 am 1. April 2007 17:53
3x
Thumb_up

Vielleicht überweist er es ja noch..ist ja erst der 1.April.Ansonsten würde ich ganz einfach nachfragen..das ist ihr gutes Recht.


anonym
beantwortet von Sakis00 am 1. April 2007 20:07
3x
Thumb_up

Wie sind denn die üblichen Abrechnungsläufe im Betrieb, drei Wochen sind zunächst nicht viel. Wenn er wirklich nicht zahlen will, schriftlich anmahnen, mit Fristsetzung, Zustellung Einschreiben mit Rückschein, wenn dann noch nicht, bieten sich zwei Wege, entweder der Fachanwalt für Arbeitsrecht, oder aber Erlass eines Mahnbescheides, zu beantragen beim zuständigen Gericht.


anonym
beantwortet von froscheee am 1. April 2007 23:24
1x
Thumb_up

Du könntest Dich auch mal von der Gewerkschaft beraten lassen. Zunächst würde ich eine schriftliche Frist setzen.


schlaufrau
beantwortet von schlaufrau am 1. April 2007 19:01
3x
Thumb_up

Zunächst 1. anrufen, dann 2. anmahnen, dann 3. Einschreibebrief und zum Schluss 4. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Punkt 1 und 2 noch recht nett und freundlich, Punkt 3 energisch und Punkt 4: Naja, der Anwalt wird schon die richtigen Worte finden.

Alle 4 Punkte so ungefähr mit einem Abstand von 2 Wochen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.