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Altenpflege Job weg?

Frage von Kimba25 Kimba25

Hallo, Ich hätte bereits zum 01.10.2010 ein Arbeitsverhältnis eingehen sollen konnte dies aber nicht da ich bis zum 14.10.2010 an meinen ehem. Arbeitgeber gebunden war. Der Arbeitgeber wollte mich dann nicht mehr einstellen worauf ich die Einstellung in einem klärenden Gespräch wieder erwirken konnte. So konnte ich Mitte Oktober 2010 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Diesen Arbeitsvertrag habe ich bis heute nicht erhalten!! Arbeitsbeginn wäre zum 01.11.2010 gewesen, ich konnte diesen Arbeitsplatz leider nicht antreten da ich Ende Oktober (30.10.2010) an Windpocken erkrankte. Ich hatte mich bei meinem Kind angesteckt, es hatte 14 Tage vor mir Windpocken. Ich habe mich vor Arbeitsbeginn Krank gemeldet, Ordnungsgemäß habe ich die AU dem Arbeitgeber zu kommen lassen. Zwischendurch hatte ich mich ebenso gemeldet. Am 14.11.2010 machte ich beim Arbeitgeber die Mitteilung das ich zum 15.11.2010 wieder genesen bin und zur Arbeit kommen könnte, der Arbeitgeber bestellte mich zum 15.11.2010 zum Arbeitsplatz. Am 15.11.2010 wurde mir morgens per Einschreiben die Kündigung übersand. Jetzt meine Frage ist das alles rechtens?? Kann ich etwas machen?

Im übrigen liegt die Arbeitsstätte ca. 35 Kilometer von meinem Wohnort entfernt was mich dazu veranlasst auf den ÖPNV umzusteigen und ich somit für Oktober und November eine Monatskarte zu je 64,70€ gelöst habe.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Ja, das ist leider richtig so. Innerhalb der Probezeit kann dir ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, auch, wenn du wegen Krankheit gefehlt hast.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Mit der Kündigung bestätigt der AG ja, dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Da sicher eine Probezeit vereinbart war, kannst du gegen die Kündigung IMO nichts unternehmen, jedoch hast du einen Lohnanspruch für den Zeitraum, in dem du beschäftigt warst.

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Auf einen Lohn habe ich keinen Anspruch. Ich hätte am 01.11.2010 anfangen sollen, konnte nicht weil ich bereits Krank war. Mir wurde mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf meinen Lohn habe. Gekündigt hat man mich zum 30.11.2010

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    Antwort von sonnenblume47 sonnenblume47

    hallo.... da du KEINEN gültigen arbeitsverag hattes, befürchte ich daß dieser arb. geber im recht ist ! was sagt das arb. amt dazu ? lg

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    Antwort von marionl44 marionl44

    Hallo, ich würde sagen das ganze ist blöd gelaufen. Such dir was neues!

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Meine Güte - da ist aber auch alles Erdenkliche schiefgelaufen-:( Nur den Anfang kann ich nicht nachvollziehen. Dass Du noch an den alten AG gebunden warst, weil Du die Kündigungsfrist einhalten musstest - davon hätte der neue AG aber Infos von Dir bekommen müssen. Das ist dann Deine Schuld gewesen. Dass Du krank warst okay - dafür kannste nix - aber der hat sich wohl gedacht - na, wer weiss, was nächstes Mal ist und hat Dich noch in der Probezeit sozusagen gekündigt - dafür braucht er keine Gründe.

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Der neue Arbeitgeber wusste das ich noch an den alten Arbeitgeber gebunden war. Aber nun es ist auf der ganzen Linie schiefgelaufen:(

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Du, wer weiss wofür das gut war. So als Traumjob stelle ich mir den Beruf der Altenpflegerin auch nicht gerade vor ehrlich gesagt. Mir sind da letztens erst wieder Sachen zu Ohren bekommen, da standen mir die Haare zu Berge. Viele werden in diesen Berufen komplett ausgenutzt. Die fordern zum Teil Leute auf 400 Euro Basis an, die in ALG II sind und lassen die Stunden kloppen wie die anderen und dieselben Arbeiten machen - aber wenn da mal gefragt wird in puncto Festeinstellung? njet.........und das machen die dann so lange, wie sie es können mit denen, ohne dass die die Chance mal haben, aus dem Dilemma Hartz IV rauszukommen. Hoffentlich ändert sich da bald mal wieder was. Es kann und darf nicht so weiter gehen, dass sich solche "Vereine" die Arbeitsmarktlage so zu Nutzen machen auf Kosten der Menschen, die wirklich arbeiten möchten

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Ja das hab ich mir auch schon gedacht, wer weiß wozu das gut war. Und ja das was du gehört hast stimmt leider. Es ist traurige Tagesordnung das wir Pflegekräfte Ausgenutzt werden, man Buckelt genausoviel für 400€ wie eine/einer der Festeingestellt ist und das das 4 fache für die Arbeit verdient. Ist traurig das man so verarscht wird heutzutage vorallem das es Menschen trifft die wirklich Arbeiten wollen.

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    Antwort von stinakind stinakind

    Leider kannst du da wohl nix machen.

    Es ist ja noch die obligatoriesche Probezeit in der beide Vertragspartner sogar ohne angabe von Gründen kündigen können.

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    Antwort von multihoster multihoster

    klar kann er dich kündigen du hast 6 Monate Probe Zeit

    aber stell klar das du den Arbeitsvertrag bekommst du brauchst den unbedingt den musst du auf dem Arbeitsamt vor legen !

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Ja...

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    Antwort von Scanner Scanner

    Melde Dich einfach wieder beim Arbeitsamt.

    Den Job bekommst Du nicht mehr.

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    Antwort von honoria honoria

    Da du vermutlich noch in der Probezeit warst, ist die Kündigung rechtens, aber mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist.

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Okay:)

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