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Altenpfegeheim

Frage von tiergartennbg tiergartennbg

Mein Vater (85) ist Demenz und lebt in einen Altenpfegeheim. Er hat sein Gebiss verloren. Wer haftet? Kann man das Heim haftbar machen?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von madquad madquad

    Stell Dir vor Dein Vater würde bei Dir wohnen und hätte das Gebiss in Deinem Haushalt verloren..... würdest Du Dich dann auch in Regress nehmen wollen.???

    Nein, dann würdest Du sagen "Das gibt es doch nicht, das Ding muss doch irgendwo sein"!!!

    Wie hier schon geschrieben wurde, an Demenz erkrankte Menschen verlegen, verschludern und vergessen sehr viel. Und eine 24h rundumsorglos Betreuung wird Dein Vater wohl nicht haben.

    Somit, auf geht´s an das Suchen oder ganz simpel an das Sparschwein. Immer diese typisch deutsche Mentalität unbeteiligten Dritten die Last aufschwatzen zu wollen!

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    Antwort von teuto47 teuto47

    Denke mal da kannst du nur suchen. In die Toilette hat er es bestimmt nicht geworfen. Das Haus verliert nichts. Wen willst du dafür haftbar machen??

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    jeder mensch, der unter demenz leidet, verlegt ständig alles mögliche oder sagt sogar jemand hätte es ihm gestohlen - so ist das halt

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    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Wende dich bitte direkt an das Wohnheim, in dem dein Vater lebt. Sie werden für solche Dinge eine Versicherung haben.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wieso sollte man das Heim dafür haftbar machen? Oder darf er das Heim nur unter Aufsicht und mit Begleitung einer Pflegeperson verlassen?

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