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alten unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen für ein Jahr und jetzt bekomme ich keinen neuen..

Frage von 69marie 69marie

habe 9 jahre bei einer firma gearbeitet (lebensmittelhandel). mein ex chef hat den laden übernommen und mich mit dem alten tarif vertrag für ein jahr mitübernommen. seid mitte dezember warte ich jetzt auf einen neuen vertrag und er sagt immer ich würde den selben vertrag ja bekommen. da ich jetzt aber gar nichts in der hand habe wie sieht es denn da aus mit kündigung. kann er mich jederzeit jetzt kündigen? gibt es denn kein recht das der arbeitgeber nur gewisse zeit hat einen neuen vertrag auszuhändigen.

außerdem bezahlt er den lohn auch nicht immer zeitgerecht..

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Antworten (7)

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    Antwort von regideur regideur

    Er hat Deinen unbefristeten Vertrag übernommen und daran ändert sich für ein Jahr nichts. Danach kann der Vertrag neu verhandelt werden muss aber nicht. Findet keine Neuverhandlung statt bleibt alles wie es ist.

    Das er den Lohn nicht immer pünktlich zahlt ist ein anderes Thema. Auch da stehen Dir rechtliche Mittel zu diese aber auch anzuwenden ist nicht immer Sinnvoll.

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    DH

    Kommentar von 69marie 69marie

    die einjährige frist ist ja im dezember 2008 abgelaufen, seitdem habe ich ja nur eine mündliche zusage von ihm bekommen das alles beim alten bleibt.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Was willst Du mehr? Hast Du Zeugen dafür?

    Kommentar von 69marie 69marie

    nicht wirklich. eigentlich habe ich gar nichts in der hand.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Doch einen Arbeitsvertrag den er mit übernommen hat. Will er den jetzt ändern muss er eine Änderungskündigung machen! Nach fast 10 Jahren kann das teuer für ihn werden!

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Diese einjährige Frist besagt doch nur, dass er Dich in dieser Zeit nicht wegen der Übernahme kündigen kann und auch so lange an die Konditionen gebunden ist. Für Dich bleibt alles beim alten und Dein alter Vertrag bleibt gültig, so lange Du keine Kündigung/Änderungskündigung von Deinem neuen Chef bekommst, auch über das Jahr hinaus. Eine Befristung für Deinen Alten Vertrag entsteht durch einen Betriebsübergang nicht.

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    Antwort von matrix2k9 matrix2k9

    Wenn er unbefristet ist, ist er unbefristet. ;-)

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    Antwort von FetteFresse FetteFresse

    Sieht mir nach Betriebsübergang aus. Dabei muß der Chef Dich für ein Jahr übernehmen. Am Ende muß er Dir aber auch fristgerecht kündigen!

    Kommentar von 69marie 69marie

    er hatte mich ja für ein jahr übernommen.. die frist ist im dez. 2008 abgelaufen. seitdem warte ich auf einen neuen vertrag.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Diese einjährige Frist besagt doch nur, dass er Dich in dieser Zeit nicht wegen der Übernahme kündigen kann und auch so lange an die Konditionen gebunden ist. Für Dich bleibt alles beim alten und Dein alter Vertrag bleibt gültig, so lange Du keine Kündigung/Änderungskündigung von Deinem neuen Chef bekommst, auch über das Jahr hinaus. Eine Befristung für Deinen Alten Vertrag entsteht durch einen Betriebsübergang nicht.

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    Antwort von RAKuhlmann RAKuhlmann

    wie war es genau, hat der neue dich übernommen, was stand im alten vertrag

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    Du brauchst und bekommst keinen neuen Vertrag. Der alte ist und bleibt gültig.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Das mußt Du abwarten. Der alte ist ja noch gültig.

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    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Du mußt dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auf dem Amt melden, sonst wird dein Geld gekürzt. Da bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite, wenn er dich nicht verlängert.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Das hat was. Ein Arbeitgeber, der einen "länger macht". Besonders beliebt bei Kleinwüchsigen? ;-)

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