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Alten Führerschein zurück nach 6 Jahren u. MPU?

gefragt von jessi9000jessi9000 am 24.09.2009 um 20:15 Uhr

ist das richtig.....Muss ich nach 6 Jahren nur die MPU machen -und bekomme meinen alten Führerschein zurück? ! Verlor ihn 2003 wegen Trunkenheit. (ist das richtig,keine fahrstunden mehr?!?! evtl. neues gesetz)

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truckdriver
beantwortet von truckdriver am 24. September 2009 21:12
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Das ist vollkommen korrekt seit Januar 2009 ist die 2 Jahresfrist weggefallen und du musst bei positiver MPU keine neue prüfung bzw Fahrstunden ablegen. Zwei Jahres Frist abgeschafft!

Das Gesetzt schrieb bisher vor , dass ein Führerschein nur innerhalb von 2 Jahren nach dem FE-Entzung durch den Nachweis einer positiven MPU wieder erteilt wird. ...

!!!!!! Diese Regelung ist zum Januar 2009 gefallen .....

Diese Regelung nimmt den Zeitdruck- aber es wird der Einzelfall jeweils immer noch geprüft.

Es muss grundsätzlich keine Fahrschulprüfung mehr gemacht werden.

In der Regel wird der Führerschein nach Vorlage der positiven MPU gleich ausgestellt - auch wenn drei oder 5 Jahre keine Fahrpraxis mehr war.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. September 2009 03:23

Sehr gute Antwort, DH


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anonym
beantwortet von dgerdi am 24. September 2009 20:17
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Du kannst beim Straßenverkehrsamt einen erneuten Führerschein beantragen. Aber um eine neue Prüfung in Theorie und Praxis kommst Du nicht herum. Zudem wirst Du nur den "neuen" Führerschein bekommen. Nicht mehr die alte Klasse 3 sondern die neue Klasse B. Ob Du eine MPU machen musst, kann ich Dir nicht sagen, das wird Dir mitgeteilt.

Aber mein Wissen ist schon ein paar Jahre alt. Vielleicht hat sich tatsächlich etwas geändert. Habe gerade eine andere Antwort gelesen. Vielleicht erkundigst Du Dich beim Straßenverkehrsamt.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. September 2009 03:28

Vielleicht solltest du auch immer erst mal die Frage genau lesen. Wenn man nach bestandener MPU den Führerschein wieder beantragt, wird man kaum noch eine MPU machen müssen. Und die Prüfungen muß man seit Oktober 2008 auch nicht notwendigerweise nochmals neu machen.
Der einzige Punkt, in dem du Recht hast, ... man kann nicht die alte Klasse 3 wieder beantragen sondern muss sich an die neuen Klassen halten. Wenn man die alte Klasse 3 verloren hat, dann kann man nämlich bei der Wiederbeantragung sämliche Klassen beantragen, die in der alten Klasse 3 beinhaltet waren.

Kommentar von dgerdi am 26. September 2009 11:24

Wenn Du meine Antwort nicht richtig lesen kannst, musst Du mir nicht vorwerfen, ich hätte die Frage nicht verstanden. Aber danke, dass Du mir in dem einen Punkt Recht gegeben hast, wird mich von nun an wieder ruhig schlafen lassen.


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 24. September 2009 20:16
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so ist es... die 2 jahresfrist ist entfallen...

Kommentar von dgerdi am 24. September 2009 20:18

Ehrlich? Ich hatte so einen Fall im Bekanntenkreis, der musste aber eine neue Fahrprüfung machen. Das war Ende 2003.

Kommentar von D84d029995744b0df2a9ee23d668cc15smallfraukausw am 24. September 2009 20:22

ich hab letztes jahr meinen führerschein abgeben müssen und mich erkundigt... ich brauche keine neue prüfung machen lt. führerscheinstelle, da die 2 jahresfrist abgeschafft wurde...

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. September 2009 03:24

2003 ist auch schon lange her. Die Änderung war im Oktober 2008.


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