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Alteisen bei Hausumbau

Frage von hombrucher hombrucher

Hallo, wem gehört das Alteisen wie etwa Dachrinnen aus Zinkblech und alle anderen Bleche? Der Dachdecker hat sich ohne Absprache alles mitgenommen, und sagt es gehört demjenigen der es abbaut und nicht dem Hauseigentümer. Weiter wurde jetzt nach Fertigstellung festgestellt das zwei Dachfenster unterschiedlich sind. Abmessungen sind ok, aber bei dem einen handelt es sich um ein Notausstiegsfenster.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von apoberzerk apoberzerk

    Das Zeug gehört dem Eigentümer des Hauses, deswegen heisst der ja EIGENTÜMER. Der Dachdecker hat dich beklaut ! Das ist einfach nur Diebstahl. Die alte Dachrinne ist ja auch mal gekauft worden von dir oder dem Vorbesitzer . Oder hat der Dachdecker das beim Hausbau bezahlt ?! :)Ich arbeite auch auf dem Bau zum Teil in großen Konzernen . Wenn ich die demontierten Sachen mitnehmen würde würde ich echten Ärger bekommen bis hin zur Strafanzeige und Entlassung !

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Blödsinn - soll er die alten Ziegel, Latten, Schutt... auch da lassen ?

    Kommentar von MidnightDance MidnightDanceMidnightDance

    Latten, Schutt usw. werden entsorgt und die für die Entsorgung entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt! An sonsten bleiben die Klamotten liegen!

    Kommentar von apoberzerk apoberzerkapoberzerk

    Das ist kein Blödsinn das ist Recht !

    Kommentar von apoberzerk apoberzerkapoberzerk

    Die Entsorgung muss geklärt werden !

    Kommentar von MidnightDance MidnightDanceMidnightDance

    Es wäre sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung.

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    Antwort von mavisto mavisto

    dein Dachdecker würd ich was husten ! Das Material, welches am Haus sitzt, gehört dem Hauseigentümer, basta!

    für das neu installierte Material inkl Arbeit, hast du bezahlt, damit ist die Leistung abgegolten. Das Altmetall hast du irgendwann auch mal bezahlt und damit gehört es dir. Wenn der Dachdecker das Material mitnehmen möchte, darf er dich fragen... mehr aber auch nicht. Einfach mitnehmen ist Diebstahl! bei den heutigen Rohstoffpreisen, ist es ein netter "Nebenverdienst" für den Handwerker, wenn er das Metall "entsorgt". Deswegen stellt er sich auch so an.....

    Wenn der Auftrag nicht deiner Bestellung entspricht, musst du ihn beanstanden.

    Am besten legt man VORHER SCHRIFTLICH fest, welche Arbeiten gemacht werden sollen, und das die Arbeiten bei Fehlern im Material, falschen Teilen und Arbeitsfehlern unentgeldlich nachgebessert werden müssen.....

    Man lässt sich praktisch eine schriftliche Garantie geben (und unterschreiben)

    Kommentar von mavisto mavistomavisto

    übrigens: Schrottpreise gehen für Altzink von 300 -700 (!)Euro/Tonne, je nach Händler: http://www.google.de/#hl=de&safe=off&q=altZink+schrottpreis&aq=f&aqi=&aql=&oq=altZink+schrottpreis&gs_rfai=&fp=bbc9baf50864ec4c

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    Antwort von MidnightDance MidnightDance

    Die demontierten Bauelemente sowie Schrott und alles andere, dass von deinem Haus "abfällt" gehört dem Eigentümer! Alles andere ist Diebstal solange es nicht vertraglich vereinbart wurde. Immerhin muss man bei Bauschutt auch selbst die Entsorgung zahlen. Das wird sicher nciht die Baufirma machen ohne sich das Geld zurück zu holen.

    Der Dachdecker sollte die mitgenommenen Bauteile, solange die Entsorgung nicht in entsprechendem Maße im Vertrag erwähnt und von der Rechnung abgezogen wurde, zurückbringen. Sonst dürfte er sich auch sehr über eine Klage wegen Diebstal freuen. Meist werden Dachrinnen aus Kupfer gefertigt (momentaner Wert liegt bei ca 3,20 euro / kilogramm) und ergeben bei Dachrinnen oft hohe werte. Selbst schrott, wenn er nicht verunreinigt ist, bringt noch immer viel geld. Es macht in dem Punkt keinen Unterschied ob er nun Wertgegenstände, Schrott oder Bargeld mitgenommen hat.

    Alles am und um den Bau herum ist Eigentum des Bauherren / Eigentümers solange nichts anderes Vertraglich vereinbart wurde.

    Das Dachfenster, also die genaue Bezeichnung, sollte ebenfalls vertraglich vereinbart worden sein. Sollte dieses Dachfenster nicht dem Vertrag entsprechend sein, hat der Unternehmer dieses Dachfenster Auszutauschen (auf eigene Kosten) da es einen Mangel darstellt. Hierbei kommt es auf den geschlossenen Vertrag an welche Kosten evtl vom Bauherren noch übernommen werden müssen. Eine nennung der im Angebot enthaltenen Details (ohne Preis) sollte da aufschluss bieten.

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    der schrott gehört dem eigentümer des hauses...

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Falsch - meist ist die Entsorgung mit angeboten - Der restliche Bauschutt soll auch entfernt werden...

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    wenn du die frage gelesen hättest, würdest du nicht so kommentieren

    Kommentar von hombrucher hombrucher

    der restliche bauschutt wird ja nicht von ihm mitgenommen, sondern wenn überhaupt in unsere container geschmissen

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Habt Ihr denn kein Angebot oder Bauvertrag oder etwas Ähnliches ?

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    Antwort von zj1000 zj1000

    kommt immer drauf an was vereinbart war

    Kommentar von hombrucher hombrucher

    Hallo, es wurde überhaupt nicht nachgefragt, einfach mitgenommen und weg.

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Das ist absolut üblich so - die meisten Auftraggeber würden Amok laufen wenn der Müll liegen bleibt.

    Kommentar von mavisto mavistomavisto

    Wenn nur Wertstoffe übrig bleiben ist es ziemlich frech, wenn der Handwerker es einfach mitnimmt. Der Container für Bauschutt (inkl dessen entsorgung) wird in der Rechnung berechnet, und die Wertstoffe werden nicht gutgeschrieben? Sind wir hier bei "Wünsch dir Was"?

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