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Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?

gefragt von leidermieter am 20.09.2009 um 13:57 Uhr

Ist-Zustand: Ich bin Wohnungsmieter in einem Haus das ca. 40 - 50 Jahre alt ist. Nach meinen Informationen sind seit dem Bau des Hauses keine nennenswerten Sanierungen oder Neuerungen im Haus gemacht worden. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt.

Vorfall: Die Rolladenhalterung, d.h. die Aufhängung der Lamellen im Rolladenkasten über dem Fenster, sind beim Hochziehen des Rolladens gerissen. Ich dachte erst der Rolladengurt in der Wand zum Hochziehen sei gerissen und habe ihn ersetzt. Danach konnte ich den Rolladen jedoch immer noch nicht hochziehen und habe daraufhin die Vermieterin informiert. Diese hat einen Handwerker beauftragt nachzusehen und dieser hat festgestellt, dass die Aufhängung des Rolladens an sich gerissen war. Er hat sie ausgetauscht und dann lies sich der Rolladen wieder bewegen.

Ich soll nun die Reparatur bezahlen, bzw. meine Vermieterin hat die Kosten der Rechnung bereits bei der Rückzahlung meiner Jahresnebenkostenabrechnung für 2008 abgezogen. (ich hätte Geld zurück bekommen)

Frage: Muss ich als Mieter diese Kosten tragen??? Die Rechnung beträgt 44,17 €. Meiner Meinung nach ist das ein normaler Verschleiß, da der Rolladen so alt wie das Haus ist und ich gerade mal 3 ½ Jahre hier wohne.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon im Voraus!


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Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 20. September 2009 13:58
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Hilfreichste Antwort

der Vermieter muß die Instandhaltung des Hauses zahlen. (Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind, "..die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.") oder: http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/instandhaltung.html


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 20. September 2009 13:59
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Ja musst du selbst zahlen. Bis 100€ im Jahr muss der Mieter selbst aufkommen.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 20. September 2009 14:00
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Ich bin auch Vermieter, die Kosten für den Rollo müsste ich tragen, da es Verschleißerscheinungen sind und keine Schönheitsreperaturen


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 20. September 2009 13:59
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Ich würde das genau so wie du sehen. Verschleiß.


alexiene
beantwortet von alexiene am 20. September 2009 13:59
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Guck auch im Mietvertrag, oft steht drin, dass der Mieter bis zu 90 Euro im Jahr selbst trägt.


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 20. September 2009 14:04
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"Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt." Waaaasssss? Für jede kleinere Raparatur? Im Jahr? Oder überhaupt? Wie soll man das denn deuten? Und als nächstes gibt die Armatur im Bad den Geist auf. Will die Vermieterin sich das Haus auf Kosten der Mieter in Kleinteilen renovieren lassen? Ich denke diese Klausel im Mietvertrag ist völligst unrechtens!

Kommentar von leidermieter am 20. September 2009 14:10
  • bis höchstens 500€ jährlich muß der Mieter für Reparaturen tragen, steht im Mietvetrag.... :(
Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 21. September 2009 08:28

Du hättest die anderen Rolladenkästen auch manipulieren sollen. Das die Kosten 150€ übersteigen. "Tja, sind alle aufeinmal kaputt gegangen, Pech!" Hätte die Vermieterin dann die Kosten voll übernommen oder müsstest du einen Eigenanteil von 150€ zahlen wie z.B. bei der Autoversicherung? 500€ erscheint mir sehr viel.


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