Hallo,
ich habe eine Frage zum Verkauf bei eBay. Ich habe gehört, dass man verklagt werden kann, wenn ich z.B. meinen alten Rechner oder Teile davon verkaufe und kein Gewerbe angemeldet habe? Ist das richtig? Das würde in diesem Moment heißen, dass jede Privatperson die bei EBay sein Schrott loswerden will, sich strafbar macht. Kennt sich jemand damit aus? Wie sieht die juristische Seite aus?
Danke für die Hilfe
ja, das Problem liegt aber daran, dass die Gesetzgebung keine Menge vorschreibt, dsh. ab 1 Stk. ist es theoretisch möglich oder?
Natürlich kannst Du ZWISCHENDURCH Neuware verkaufen.Es kann ja Sein, daß Du was doppelt hast und loswerden willst. Solltest Du aber mehrere neue hochwertige Teile reinstellen, will EBAY nen Gewerbeschein sehen. Hab ich auch schon mitgemacht, und deswegen hab ich jetzt für EBay n Nebengewerbe angemeldet
nein , als privatverkäufer darfst du keine neuware verkaufen wenn man etwas doppelt hat , dann ist es höchstens unbenutzt , aber nicht neu
oh, sorry, hast recht
danke :D , ich liebe es wenn man mir recht gibt ;p
Na toll (grins)