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Alte oder neue KFZ- Steuer- Berechnung?

gefragt von kaba82 am 29.01.2009 um 10:16 Uhr

Für neue Autos, die nach dem 1. Jan. 2009 angemeldet wurden, gilt ja die neue KFZ Steuer. Sowit ich weiß, gilt die "alte" für alle neu angemeldeten Autos, die bis Ende Oktober letzten Jahren angemeldet wurden. In der Zeit zw. 1. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2008 soll man die Möglichkeit haben, sich die Methode der Steuerberechnung auszusuchen,also die, die für einen selber güntiger ist. Ich habe mir Mitte Dezember einen VW CAddy mit Erdgas gekauft, jatzt habe ich vorgestern de n Steuerbescheid über 135,00€ bekommen. Denke mal, daß ich nach der neuen Regelung, also nach Co2 Ausstoß weniger bezahlen muss!?!?

Wer weiß etwas genaueres?

Danke im vorraus!


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wordup
beantwortet von wordup am 29. Januar 2009 10:17
2x
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du bist von der neuen regelung nicht betroffen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 29. Januar 2009 10:18
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Du brauchst die Hubraumgröße und den Co 2 Ausstoss. 2 Euro pro 100 ccm und je g co2 über 120g/100km.


ralfo1704
beantwortet von ralfo1704 am 14. Juni 2009 17:36
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Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.


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