Folgendes Problem:Mein Mann ist nun seit 14 Monaten im Insolvenzverfahren,bei mir wurde das Verfahren erst vor ca 2 Wochen eröffnet (also da habe ich den Beschluss erhalten,Treuhänder genannt bekommen etc)Leider waren in unseren gemeinsamen Schulden (mein Mann hat zusätzlich viele Schulden geerbt)auch noch ca 600€ Mietschulden.Wir hatten einige Monate bereits getilgt bzw in Raten abbezahlt bis es zur Insolvenz kam.Dann mußten wir ja alle Zahlungen einstellen.Bis heute sind der Oma meines Mannes unsre Mietschulden ein Dorn im Auge-sie hat Angst dass wir dadurch halt nur Nachteile haben.Jetzt geht es ihr auch schlecht (altersschwach)und sie würde uns gerne wenigstens diese Mietschulden zahlen,bevor sie Zitat:"nicht mehr ist" Ich weiß aber dass man keinen Gläubiger bedienen bzw bevorzugt behandeln darf.Weiß jemand ob Oma direkt an den Vermieter zahlen dürfte oder bekämmen wir dann Streß??Vielen Dank für Antworten...
Alte Mietschulden bezahlen trotz Insolvenz?
Antworten (12)
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firstguardianfirstguardian
Wenn die Oma eine zweckgebunde Überweisung an einen Dritten macht, geht dies einen Insolvensverwalter nichts an! Damit entgehen Sie der möglichen Wohnungskündigung, vor der Sie bekanntlich kein Insolvenzrecht schützen kann.
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3Antwort von
physicusphysicus
Das wäre eigentlich eine Frage für euren Insolvenzverwalter. Der muss euch beraten...
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Meinereiner67Meinereiner67 Moin,--Der Verwalter DARF nicht beraten.-Neutralitätspficht im Verfahren. Das is wie bei nem Notar, der darf auch nicht in einer Sache beraten,wo er Beurkundethat.-
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sonnenladysonnenlady
Deine Oma kann mit ihrem Geld machen, was sie will.
Es sollte also gehen, wenn sie das Geld nicht über euch sonder direkt selbst an den alten Vermieter bezahlt. Im Verwendungszweck sollte aber klar drin stehen, wofür das Geld ist, damit die Forderung dann auch nachweislich vom Tisch ist.
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2Antwort von
MortiMorti
Wenn jemand anderes die Schulden tilgt ohne selbst als Gläubiger auftreten zu wollen, sollte das kein Problem sein. Dem Gläubiger ist es sicher recht.
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1Antwort von
BrownieWBrownieW
Ihr dürft mit eurem Vermögen, Einkünften usw. keinen Gläubiger bevorzugen. Da das Geld aber nicht von euch, sondern einem Dritten kommt, dürfte das kein Problem sein.
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Meinereiner67Meinereiner67 Moin, -genauso is das.-- Gläubigerbegünstigung ist in der Insolvenz ne Todsünde. § 283 c StGB u.§§ 290, 294, 295, 296, 297, 300, 301, 303 InsO
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tini1082tini1082
frag bei deinem insolvenzverwalter nach, der wird dir sicherlich auskunft geben können
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ramsau Der Treuhänder ist nicht euer Freund und Helfer, also vorsichtig. Im Grunde darf die Oma zahlen, was Sie will, nur rauskommen sollte es nicht.
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Toppolina Also wir haben sicherheitshalber die Treuhänderin angerufen.Sie sagt wenn Dritte die Mietschulden zahlen sei das kein Problem.Gott sei Dank,danke an alle!
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TwoSteps4WardTwoSteps4Ward
Dieser Gläubiger wurde doch in die Insolvenz mit aufgenommen,oder? So hart wie es für die Gläubiger klingt,aber innerhalb der Insolvenz und innerhalb der Pfändbaren Grenze brauchst du nichts zahlen,solange der Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt) dir nichts anderes anweist!
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firstguardianfirstguardian Man kann aber aus der gemieteten Wohnung rausfliegen, wenn die Mite nicht gezahlt wird!
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paps1959paps1959 Aber nicht für Mietschulden vor der Inso. Dann ist die Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen.
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Meinereiner67Meinereiner67 Mietschulden VOR Inso-Eroffnung sind Insolvenzverbindlichkeiten.- Man DARF die NICHT unter Umgehung des Insolvenzverwalters zahlen. Todsünde,-siehe meinen Kommentat oben, da stehen die Gesetze, da steht das unmissverständlich drin.- Sonst kann man aus der Inso fliegen.--dann aber viel Spaß.- dann können ALLE bis auf Hartz ü Sozi durchvollstrcken.-Pfändungsgrenzen gelten dann nicht mehr, weil Gläubigerbegünstigung ne Straftat ist.
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DrachentoeterDrachentoeter
Seine Oma darf mit ihrem Geld machen was sie will, auch eure Mitschulden bezahlen. Wichtig ist nur das ihr in das ganze nicht eingebunden seid. Sie kann den Betrag ja direkt dem Gläubiger geben. Sie muß nur dafür sorge Tragen das Klar ist das danach keine Forderungen mehr an euch gestellt werden. Wenn sie euch das Geld gibt und ihr das Geld dann weiterleitet, dann gibt das Probleme
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Uwe29104Uwe29104
bei privater insolvenz zahlt man nur schulden ab von dem geld was über der pfändungsfreigrenze liegt. also mach dir kein kopfzerbrechen darüber
Genau dem sollte man den guten Willen der Oma nicht auf die Nase binden! Sonst zockt er die noch zu gunsten der Insolvenmasse ab!
Das wird ein Insolvenzverwalter niemals tun! Der weiß sehr wohl, wo seine Grenzen sind und den würde auch nicht interessieren, wenn's einen reichen Onkel in Amerika gäbe...