3

Alte Mietschulden bezahlen trotz Insolvenz?

Frage von Toppolina Toppolina

Folgendes Problem:Mein Mann ist nun seit 14 Monaten im Insolvenzverfahren,bei mir wurde das Verfahren erst vor ca 2 Wochen eröffnet (also da habe ich den Beschluss erhalten,Treuhänder genannt bekommen etc)Leider waren in unseren gemeinsamen Schulden (mein Mann hat zusätzlich viele Schulden geerbt)auch noch ca 600€ Mietschulden.Wir hatten einige Monate bereits getilgt bzw in Raten abbezahlt bis es zur Insolvenz kam.Dann mußten wir ja alle Zahlungen einstellen.Bis heute sind der Oma meines Mannes unsre Mietschulden ein Dorn im Auge-sie hat Angst dass wir dadurch halt nur Nachteile haben.Jetzt geht es ihr auch schlecht (altersschwach)und sie würde uns gerne wenigstens diese Mietschulden zahlen,bevor sie Zitat:"nicht mehr ist" Ich weiß aber dass man keinen Gläubiger bedienen bzw bevorzugt behandeln darf.Weiß jemand ob Oma direkt an den Vermieter zahlen dürfte oder bekämmen wir dann Streß??Vielen Dank für Antworten...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 3
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Oma eine zweckgebunde Überweisung an einen Dritten macht, geht dies einen Insolvensverwalter nichts an! Damit entgehen Sie der möglichen Wohnungskündigung, vor der Sie bekanntlich kein Insolvenzrecht schützen kann.

  • 3
    Antwort von physicus physicus

    Das wäre eigentlich eine Frage für euren Insolvenzverwalter. Der muss euch beraten...

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Genau dem sollte man den guten Willen der Oma nicht auf die Nase binden! Sonst zockt er die noch zu gunsten der Insolvenmasse ab!

    Kommentar von physicus physicusphysicus

    Das wird ein Insolvenzverwalter niemals tun! Der weiß sehr wohl, wo seine Grenzen sind und den würde auch nicht interessieren, wenn's einen reichen Onkel in Amerika gäbe...

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Moin,--Der Verwalter DARF nicht beraten.-Neutralitätspficht im Verfahren. Das is wie bei nem Notar, der darf auch nicht in einer Sache beraten,wo er Beurkundethat.-

  • 2
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Deine Oma kann mit ihrem Geld machen, was sie will.

    Es sollte also gehen, wenn sie das Geld nicht über euch sonder direkt selbst an den alten Vermieter bezahlt. Im Verwendungszweck sollte aber klar drin stehen, wofür das Geld ist, damit die Forderung dann auch nachweislich vom Tisch ist.

  • 2
    Antwort von Morti Morti

    Wenn jemand anderes die Schulden tilgt ohne selbst als Gläubiger auftreten zu wollen, sollte das kein Problem sein. Dem Gläubiger ist es sicher recht.

  • 1
    Antwort von BrownieW BrownieW

    Ihr dürft mit eurem Vermögen, Einkünften usw. keinen Gläubiger bevorzugen. Da das Geld aber nicht von euch, sondern einem Dritten kommt, dürfte das kein Problem sein.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Moin, -genauso is das.-- Gläubigerbegünstigung ist in der Insolvenz ne Todsünde. § 283 c StGB u.§§ 290, 294, 295, 296, 297, 300, 301, 303 InsO

  • 1
    Antwort von tini1082 tini1082

    frag bei deinem insolvenzverwalter nach, der wird dir sicherlich auskunft geben können

  • 0
    Antwort von ramsau ramsau

    Der Treuhänder ist nicht euer Freund und Helfer, also vorsichtig. Im Grunde darf die Oma zahlen, was Sie will, nur rauskommen sollte es nicht.

  • 0
    Antwort von Toppolina Toppolina

    Also wir haben sicherheitshalber die Treuhänderin angerufen.Sie sagt wenn Dritte die Mietschulden zahlen sei das kein Problem.Gott sei Dank,danke an alle!

  • 0
    Antwort von TwoSteps4Ward TwoSteps4Ward

    Dieser Gläubiger wurde doch in die Insolvenz mit aufgenommen,oder? So hart wie es für die Gläubiger klingt,aber innerhalb der Insolvenz und innerhalb der Pfändbaren Grenze brauchst du nichts zahlen,solange der Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt) dir nichts anderes anweist!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Man kann aber aus der gemieteten Wohnung rausfliegen, wenn die Mite nicht gezahlt wird!

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    Aber nicht für Mietschulden vor der Inso. Dann ist die Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Mietschulden VOR Inso-Eroffnung sind Insolvenzverbindlichkeiten.- Man DARF die NICHT unter Umgehung des Insolvenzverwalters zahlen. Todsünde,-siehe meinen Kommentat oben, da stehen die Gesetze, da steht das unmissverständlich drin.- Sonst kann man aus der Inso fliegen.--dann aber viel Spaß.- dann können ALLE bis auf Hartz ü Sozi durchvollstrcken.-Pfändungsgrenzen gelten dann nicht mehr, weil Gläubigerbegünstigung ne Straftat ist.

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    .....

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Seine Oma darf mit ihrem Geld machen was sie will, auch eure Mitschulden bezahlen. Wichtig ist nur das ihr in das ganze nicht eingebunden seid. Sie kann den Betrag ja direkt dem Gläubiger geben. Sie muß nur dafür sorge Tragen das Klar ist das danach keine Forderungen mehr an euch gestellt werden. Wenn sie euch das Geld gibt und ihr das Geld dann weiterleitet, dann gibt das Probleme

  • 0
    Antwort von Uwe29104 Uwe29104

    bei privater insolvenz zahlt man nur schulden ab von dem geld was über der pfändungsfreigrenze liegt. also mach dir kein kopfzerbrechen darüber

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.