Hallo ihr Lieben, habe gestern Post von meiner Alten Krankenkasse bekommen, mit der Aufforderung, 10€ für das Beanspruchen eines Krankenwagens zu bezahlen. Das ganze ist schon 2 Jahre her und wir sind seit fast einem Jahr schon bei einer anderen KK. Jetzt hab ich eine Frist von 3 Wochen das Geld zu überweisen. Kann meine alte Kasse dieses Geld trotz allem noch einfordern? 10€ sind ja nicht viel, aber mir geht es einfach ums Prinzip. Liebe GRüße
Antworten (4)
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TreverixTreverix
Ja, kann sie. Das liegt noch innerhalb der Frist, in der die Krankenkasse Anspruch auf Zahlung hat. Vielleicht hat die Krankenkasse die Rechnung auch erst sehr spät vorgelegt bekommen.
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Tessa13Tessa13
Natürlich,du hast doch ihre Leistungen genommen und soo lange nicht bezahlt!
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ersatzfahrer24ersatzfahrer24
Ja das kann sie. Verjährt wäre es erst nach 3 Jahren. Krankenkassen können auch vollstrecken, ohne Urteil, da sie als Behörden fungieren. Meistens geben die das an den Zoll ab, der die Forderungen beitreibt. Zahle also lieber.
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Dani05101987Dani05101987
es ist verjährt...einfach nicht drauf reagieren oder einen brief schreiben das es verjährt ist und du die zehn euro nicht zahlen wirst!!!
Kommentar von
Dani05101987Dani05101987 oh sorry...ist ja erst 2 Jahre her...nach 3 Jahren wäre es verjährt!!!
Blödsinn...Forderungen verjähren ohne Mahnung erst nach 3 Jahren.
denn lies mal weiter unten...ich habe die 3 wochen mit 3 jahren verwechselt!!!!