gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


alte hausverwaltung rückt restliches geld von der betriebskostenabrechnung nicht raus!

gefragt von Karli123 am 08.05.2009 um 12:18 Uhr

ich habe folgendes problem:

in meiner betriebskostenabrechnung von 2007 kam raus, dass ich ca 220 euro wiederbekomme. da das haus ab 2008 einen anderen besitzer hat, wurde ich in der abrechnung aufgefordert, das geld beim alten besitzer zu fordern. hab ich auch gemacht und zwar alles per fax. die sendeberichte habe ich aufgehoben. zuerst passierte gar nichts, dann habe ich einen strengeren ton angeschlagen und auf mein zweites fax hin, wurden mir 175 euro überwiesen. seitdem hab ich schon dreimal die fehlenden 45 euro angemahnt, auch alles per fax. aber es tut sich nichts.

welche möglichkeiten habe ich, an mein geld zu kommen? kann ich das bei meiner aktuellen Betriebskostenzahlung einbehalten und die hausverwaltung holt sich das geld dann von dem alten besitzer zurück?

ich finde das ziemlich frech! meiner meinung nach pochen die darauf, dass iden 45 euro irgendwann nciht mehr hinterher renne, weils ja nicht sooo ein großer betrag ist...

was könnt ihr mir raten? eine rechtschutzversicherung hab ich leider nicht...


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (22982)
nebenkostenabrechnung (348)
betriebskostenabrechnung (78)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 8. Mai 2009 12:20
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einschreiben mit Rueckschein. Min 2x mit vernuenftigen Fristen. Dann gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Vordrucke gibts im Schreibwarenhandel.

Kommentar von 21aa1ca0bd07090f7a65189fe2d88a44smallnanmu am 8. Mai 2009 12:22

Dh!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 8. Mai 2009 12:23

Richtig - spätestens dann springen die, weil du sonst pfänden lassen kannst.

Aber eine Androhung des Anwaltes oder ein simples Schreiben von einem Anwalt reichen meist auch schon. Das Schreiben kostet so um die 20 Euro.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 8. Mai 2009 12:24

Anwalt drohen -> Tonne. Anwaltschreiben -> springen ;)

Kommentar von Karli123 am 8. Mai 2009 12:23

also zweimal einschreiben mit rückschein? lohnt sich das überhaupt? was kostet ein mahnbescheid?

Kommentar von Karli123 am 8. Mai 2009 12:24

naja, mit anwalt und mahnbescheid gedroht habe ich schon! das hat nichts gebracht!

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 8. Mai 2009 12:26

Natuerlich nicht. Drohen tun nur die ahnunglosen.


anonym
beantwortet von Tumba am 8. Mai 2009 12:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende Dich an einen Anwalt...

Kommentar von Karli123 am 8. Mai 2009 12:26

ich soll mir wegen 45 euro einen anwalt nehmen? das kann ja wohl nicht dein ernst sein!

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 23. Mai 2009 10:07

letzlich wird dir nix anderes übrig bleiben. Freiwillig wird da wohl nix weiter passieren. Und die Rechnung des Anwalts muss der V auch noch zahlen. Warum so zickig.


anonym
beantwortet von peuteneuer am 9. Mai 2009 07:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Problem sehe ich so: Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter - die Hausverwaltung ist nur Beauftragter des Vermieters. Schwierig wird es, weil ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Meines Wissens übernimmt der neue Eigentümer auch die Rechten und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen. D. h.: Eigentlicher Ansprechpartner wäre der neue Vermieter (der sich das Geld ggf. vom vorherigen Eigentümer wieder besorgen kann). Evtl. ist es eine Lösung, die neuen Eigentümer (oder deren HV) über den Sachverhalt zu informieren und dort zunächst die Auszahlung des Betrages anzufordern. Zahlen die nicht, kann man sich weitere Schritte überlegen, ggf. auch mal einen Mieterschutzverein oder Rechtsanwalt befragen ohne gleich zu beauftragen.


anonym
beantwortet von peuteneuer am 9. Mai 2009 08:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nachtrag zu meinen vorstehenden Ausführungen: Siehe mal an dieser Stelle unter Betriebskostenzahlungen nach: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm


anonym
beantwortet von tergenna am 8. Mai 2009 12:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde diese 45,-- Euro bei der nächsten Nachzahlung für die Betriebskosten einbehalten. Ob das rechtlich ok ist, weiß ich nicht, aber dann muß die Hausverwaltung doch reagieren, wenn sie meinen, die 45,-- Euro wären zu Unrecht von dir abgezogen worden. Was soll dir großartig passieren, wenn du das machst?? Die werden deswegen garantiert nicht das Wasser abstellen oder die Müllabfuhr einstellen lassen.

Kommentar von Karli123 am 8. Mai 2009 12:25

nee. aber wenn ich nun bei der nächsten abrechnung wieder geld zurückbekomme? außerdem kriege ich das geld ja eigentlich von der alten hausverwaltung und da sollte es vielleicht nicht schon über ein jahr her sein.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 8. Mai 2009 13:52

Lass das bitte bleiben! Das bringt Dir nichts als Aerger. Wobei Du dann mal sehen koenntest, wie man erfolgreich Aussenstaende eintreibt. Der Blickwinkel ist aber weniger angenehm.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Nebenkostenabrechnung für 22monate

    Wie komme ich schnell und einfach legal an Geld?

    gibt es nur die beiden abrechnungszeiträume?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.