ich habe folgendes problem:
in meiner betriebskostenabrechnung von 2007 kam raus, dass ich ca 220 euro wiederbekomme. da das haus ab 2008 einen anderen besitzer hat, wurde ich in der abrechnung aufgefordert, das geld beim alten besitzer zu fordern. hab ich auch gemacht und zwar alles per fax. die sendeberichte habe ich aufgehoben. zuerst passierte gar nichts, dann habe ich einen strengeren ton angeschlagen und auf mein zweites fax hin, wurden mir 175 euro überwiesen. seitdem hab ich schon dreimal die fehlenden 45 euro angemahnt, auch alles per fax. aber es tut sich nichts.
welche möglichkeiten habe ich, an mein geld zu kommen? kann ich das bei meiner aktuellen Betriebskostenzahlung einbehalten und die hausverwaltung holt sich das geld dann von dem alten besitzer zurück?
ich finde das ziemlich frech! meiner meinung nach pochen die darauf, dass iden 45 euro irgendwann nciht mehr hinterher renne, weils ja nicht sooo ein großer betrag ist...
was könnt ihr mir raten? eine rechtschutzversicherung hab ich leider nicht...

Einschreiben mit Rueckschein. Min 2x mit vernuenftigen Fristen. Dann gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Vordrucke gibts im Schreibwarenhandel.
Wende Dich an einen Anwalt...
ich soll mir wegen 45 euro einen anwalt nehmen? das kann ja wohl nicht dein ernst sein!
letzlich wird dir nix anderes übrig bleiben. Freiwillig wird da wohl nix weiter passieren. Und die Rechnung des Anwalts muss der V auch noch zahlen. Warum so zickig.
Das Problem sehe ich so: Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter - die Hausverwaltung ist nur Beauftragter des Vermieters. Schwierig wird es, weil ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Meines Wissens übernimmt der neue Eigentümer auch die Rechten und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen. D. h.: Eigentlicher Ansprechpartner wäre der neue Vermieter (der sich das Geld ggf. vom vorherigen Eigentümer wieder besorgen kann). Evtl. ist es eine Lösung, die neuen Eigentümer (oder deren HV) über den Sachverhalt zu informieren und dort zunächst die Auszahlung des Betrages anzufordern. Zahlen die nicht, kann man sich weitere Schritte überlegen, ggf. auch mal einen Mieterschutzverein oder Rechtsanwalt befragen ohne gleich zu beauftragen.
Nachtrag zu meinen vorstehenden Ausführungen: Siehe mal an dieser Stelle unter Betriebskostenzahlungen nach: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm
Ich würde diese 45,-- Euro bei der nächsten Nachzahlung für die Betriebskosten einbehalten. Ob das rechtlich ok ist, weiß ich nicht, aber dann muß die Hausverwaltung doch reagieren, wenn sie meinen, die 45,-- Euro wären zu Unrecht von dir abgezogen worden. Was soll dir großartig passieren, wenn du das machst?? Die werden deswegen garantiert nicht das Wasser abstellen oder die Müllabfuhr einstellen lassen.
nee. aber wenn ich nun bei der nächsten abrechnung wieder geld zurückbekomme? außerdem kriege ich das geld ja eigentlich von der alten hausverwaltung und da sollte es vielleicht nicht schon über ein jahr her sein.
Onnlein am 8. Mai 2009 13:52 Lass das bitte bleiben! Das bringt Dir nichts als Aerger. Wobei Du dann mal sehen koenntest, wie man erfolgreich Aussenstaende eintreibt. Der Blickwinkel ist aber weniger angenehm.
Dh!
Richtig - spätestens dann springen die, weil du sonst pfänden lassen kannst.
Aber eine Androhung des Anwaltes oder ein simples Schreiben von einem Anwalt reichen meist auch schon. Das Schreiben kostet so um die 20 Euro.
Anwalt drohen -> Tonne. Anwaltschreiben -> springen ;)
also zweimal einschreiben mit rückschein? lohnt sich das überhaupt? was kostet ein mahnbescheid?
naja, mit anwalt und mahnbescheid gedroht habe ich schon! das hat nichts gebracht!
Natuerlich nicht. Drohen tun nur die ahnunglosen.