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Altbau 1905

Frage von tuktuktuk tuktuktuk

Kann die Vermieterin den Mietspiegel von 1970 auf ein Haus von 1905 anwenden, um damit eine 20%ige Mieterhöhung zu begründen?

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Antworten (3)

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    Antwort von 1988Ritter 1988Ritter

    Ja das geht. Und zwar findet sich wahrscheinlich die Begründung darin, dass der Altbau 1970 saniert wurde, und das Haus den Standard hinsichtlich Elektronik und Sanitäranlagen aufweist. Das Alter des Hauses spielt bei solchen Erhebungen nicht immer eine Rolle. Viel wichtiger ist der Standard.

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    Antwort von petebe petebe

    Zunächst ist ein Mietspiegel von 1970 nicht auf ein Haus von 1905 anzuwenden. Allerdings gilt dies nur, wenn dieses Haus von 1905 auch noch baulich diesem Baujahr entspricht. Wurde das Haus bzw. die Wohnung modernisiert, d.h. die Ausstattung der Wohnung wurde gegenüber 1905 so verändert/verbessert (Sanitär, Fußboden, Heizung usw.), dass diese Ausstattung der üblichen Ausstattung einer 1970 erstellten Wohnung entspricht, dann ist es völlig in Ordnung eine Mieterhöhung auf der genannten Basis zu begründen.

    Kommentar von tuktuktuk tuktuktuk

    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Die Wohnung ist zum Teil auf einem Stand 1970 (Ölheizubg/Elektro), die Böden sind aber alle alt und unversiegelt, dei Türen sin krummund schief, Wohnungstür/Eingangsbereich/Wand Wohnzimmer-Speicher ist nicht gedämmt.... Geht das trotzdem???

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    Antwort von cirius cirius

    Ja das kann die Vermieterin

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