kplayer am 19.03.2009 um 21:05 Uhr
...manche sagen dass man ab 12 zeitungen austragen kann manche 14 manche auch 13 mhh.. also was jetzt ??? (ich bin 12 und wohne in stuttgart) ich würde gerne bisschen verdienen aber darf ich dass schon????? also bitte bitte gibt mir eine Antwort!
Nicht so befehlshaberrisch!!! Schau unter wikipedia nach und dann bist klüger als wir alle zusammen!!! Außerdem müssen kleine Jungs mit 12 Schon im Bett sein oder nicht???
Wo steht das? In Wikipedia?? So ein Quatsch ...
traurige am 19. März 2009 21:15 de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit - 42k -
traurige am 19. März 2009 21:16 de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit - 42k -
www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_982.html - 15k -
noch was BUBI???
So und dann schau mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz! Wikipedia - pah ! Soviel zu Bubi - im Übrigen ist das eines meiner Fachgebiete ... Soviel zu Bubi!

hmm egal, wenn du nen job kriegst darfst dus, eigentlich jain, so generell ab 14 aber 12 geht manchmal auch, nachfragen!
warst du nich vorher schon 13?
das war ein anderer
ich würde mal sagen das ist egal solange du weist was du machst und weist wie es geht also kein quatsch baust usw usw kannst du locker mit 12 anfangen auszutragen=)
15 ist das magische Alter für Arbeiten im herkömmlichen Sinne. Aber gegen ein kleines Taschengeld von Tante XY ist sicher nichts einzuwenden für kleine Tätigkeiten ...
kommt auf den an für den du zeitung austrägst!ein paar wollen nur welche über 14 und ein paar sagen man kanns schon ab 12 machen(bin 12 und geh zeitung austragen)

Nein,Du mußt noch warten bis Du 14 bist. (Jugendschutz)
Nein, zum 4. Mal - 15!

jugendschutzgesetz besagt ab 14 höchstens 6 stunden

''ich bin 12''
Nö, dann kannst/darfst du noch nicht arbeiten.
Falsch - ab 15!
Kinder über 13 Jahren dürfen zum Beispiel: In Haus und Garten arbeiten, Botengänge erledigen, Nachhilfe geben, Haustiere betreuen, Einkaufstätigkeiten (keinen Alkohol oder Tabakwaren!), Zeitungen oder Werbematerial austragen etc.
Voraussetzungen dazu:
Zustimmung der Eltern Leichte und für Kinder geeignete Arbeit Höchstens zwei Stunden (bzw. drei Stunden auf dem Bauernhof) täglich Nicht vor acht Uhr und nicht nach 18 Uhr Nicht vor oder während des Schulunterrichts Nicht an mehr als 5 Tagen in der Woche
Zitat: Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Zitat Ende, das war es!
Du hasts begriffen
Nein, alles andere nicht aufgeführte nicht! bis auf Volksfeste etc.! Und wenn jemand was begriffen haben muss, dann du, denn die Grundaussage war von mir - ab 15! Deine - ab 14! Und das ist und war falsch!
es geht um's Zeitungsaustragen und da ist meine Aussage mehr als richtig
''Falsch - ab 15!''
Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz ->
http://www.buzer.de/gesetz/956/a13677.htm