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also was jetzt darf ich das...?

gefragt von kplayerkplayer am 19.03.2009 um 21:05 Uhr

...manche sagen dass man ab 12 zeitungen austragen kann manche 14 manche auch 13 mhh.. also was jetzt ??? (ich bin 12 und wohne in stuttgart) ich würde gerne bisschen verdienen aber darf ich dass schon????? also bitte bitte gibt mir eine Antwort!


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hajottka
beantwortet von hajottka am 19. März 2009 21:07
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ab 14

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:11

Falsch - ab 15!

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 19. März 2009 21:17

Kinder über 13 Jahren dürfen zum Beispiel: In Haus und Garten arbeiten, Botengänge erledigen, Nachhilfe geben, Haustiere betreuen, Einkaufstätigkeiten (keinen Alkohol oder Tabakwaren!), Zeitungen oder Werbematerial austragen etc.

Voraussetzungen dazu:

Zustimmung der Eltern Leichte und für Kinder geeignete Arbeit Höchstens zwei Stunden (bzw. drei Stunden auf dem Bauernhof) täglich Nicht vor acht Uhr und nicht nach 18 Uhr Nicht vor oder während des Schulunterrichts Nicht an mehr als 5 Tagen in der Woche

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:21

Zitat: Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Zitat Ende, das war es!

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 19. März 2009 21:24

Du hasts begriffen

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:26

Nein, alles andere nicht aufgeführte nicht! bis auf Volksfeste etc.! Und wenn jemand was begriffen haben muss, dann du, denn die Grundaussage war von mir - ab 15! Deine - ab 14! Und das ist und war falsch!

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 19. März 2009 21:28

es geht um's Zeitungsaustragen und da ist meine Aussage mehr als richtig

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juni 2009 17:16

''Falsch - ab 15!''

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz ->

http://www.buzer.de/gesetz/956/a13677.htm

anonym
beantwortet von BigStgtGirly am 19. März 2009 21:07
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Nicht so befehlshaberrisch!!! Schau unter wikipedia nach und dann bist klüger als wir alle zusammen!!! Außerdem müssen kleine Jungs mit 12 Schon im Bett sein oder nicht???

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:09

Wo steht das? In Wikipedia?? So ein Quatsch ...

Kommentar von E153ec93dccef1d11410328794dd86f2smalltraurige am 19. März 2009 21:15

de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit - 42k -

Kommentar von E153ec93dccef1d11410328794dd86f2smalltraurige am 19. März 2009 21:16

de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit - 42k -

www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_982.html - 15k -

noch was BUBI???

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:17

So und dann schau mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz! Wikipedia - pah ! Soviel zu Bubi - im Übrigen ist das eines meiner Fachgebiete ... Soviel zu Bubi!


anonym
beantwortet von Luca0016657 am 19. März 2009 21:06
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12 ist definitiv zu früh!


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 19. März 2009 21:06
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hmm egal, wenn du nen job kriegst darfst dus, eigentlich jain, so generell ab 14 aber 12 geht manchmal auch, nachfragen!


britnet
beantwortet von britnet am 19. März 2009 21:06
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Ich habe mit 12 auf Kinder aufgepasst


anonym
beantwortet von HeartxCore am 19. März 2009 21:07
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warst du nich vorher schon 13?

Kommentar von BigStgtGirly am 19. März 2009 21:07

das war ein anderer


anonym
beantwortet von DEN91 am 19. März 2009 21:07
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ich würde mal sagen das ist egal solange du weist was du machst und weist wie es geht also kein quatsch baust usw usw kannst du locker mit 12 anfangen auszutragen=)


chrissy98gmx
beantwortet von chrissy98gmx am 19. März 2009 21:07
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schrreiben lernen


anonym
beantwortet von Joe17 am 19. März 2009 21:07
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15 ist das magische Alter für Arbeiten im herkömmlichen Sinne. Aber gegen ein kleines Taschengeld von Tante XY ist sicher nichts einzuwenden für kleine Tätigkeiten ...


FunSel
beantwortet von FunSel am 19. März 2009 21:07
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kommt auf den an für den du zeitung austrägst!ein paar wollen nur welche über 14 und ein paar sagen man kanns schon ab 12 machen(bin 12 und geh zeitung austragen)

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:09

Jo, und das würde ich nicht zu laut sagen ...

Kommentar von Simple_avatar4smallFunSel am 19. März 2009 21:16

wiso`?

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:22

Siehe oben stehende Anmerkungen ...


herby01
beantwortet von herby01 am 19. März 2009 21:12
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Nein,Du mußt noch warten bis Du 14 bist. (Jugendschutz)

Kommentar von Joe17 am 19. März 2009 21:13

Nein, zum 4. Mal - 15!


Chantalle2007
beantwortet von Chantalle2007 am 19. März 2009 21:32
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jugendschutzgesetz besagt ab 14 höchstens 6 stunden


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. Juni 2009 17:14
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''ich bin 12''

Nö, dann kannst/darfst du noch nicht arbeiten.

http://www.buzer.de/gesetz/956/a13677.htm


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