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Also nochmal etwas anders : wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

gefragt von Hexe07Hexe07 am 19.01.2009 um 19:35 Uhr

Das Problem ist das (kind) Teenager ist schon 15... wie kann man da die Aufsichtspflicht verletzen? Es geht um Schadenersatz nicht um Körperverletzung!!!!!!

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hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 22. Januar 2009 08:46
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Die verletzung der Aufischtspflicht ist sehr schwammig dagestellt. Kein Elternteil hat die Pflicht 24 std auf die Kinder aufzupassen bzw diese an ne Leine zu legen. Da dein Sohn 15 ist ist er Delliktfähig und kann für den Schaden haftbar gemacht werden. Da er automatisch in der Familienhaftpflicht versichert ist hast du Anspruch darauf, dass die Versicherung den Schaden regelt. Anders wäre es wenn er unter 7 wäre, dann ist er nicht automatisch haftbar zu machen. Melde es deiner VErsicherugn und die werden zahlen. Es darf nur kein Forsatz sein. Nach Ankommen in der Schule hast du mit der Aufsichtspflicht eh nichts mehr zu tun, ab dann sind die Lehrer verantwortlich


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 19. Januar 2009 20:42
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Ich hatte im Beitrag vorher geantwortet.

Im Bereich der Schule ist überhaupt fraglich ob dein Sohn haften muss. Gerne wälzen Schulen hier manchmal die Haftung ab obwohl dies oft über die Schule laufen müsste. Aber auch in diesem Falle würde dir deine Privathaftpflicht helfen da diese auch ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt.


Franticek
beantwortet von Franticek am 19. Januar 2009 19:42
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Bei 15 gibt es eine gewisse Aufsichtspflicht sicherlich noch im Zusammenhang mit Autofahren, Roller fahren ohne Wissen der Eltern usw ... Aber dann ist auch nicht die Privathaftpflichtgefragt. Die Haftpflicht ist aber nicht nur fuer die Eltern da. Bei Kleinkindern haftet die Versicherung dann nicht, wenn keiner fuer einen Schaden einzustehen hat. D.h. wenn die Eltern die Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben und auch das Kind nicht fuer den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Eine 15-jaehrige kann aber schon sehr gut fuer Schaeden haftbar sein, die sie anrichtet. Und dann zahlt die Versicherung wieder.
Ohne zu wissen, um was fuer einen Schaden es geht, ist halt schwer zu antworten in diesem Fall.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:44

Es geht um einen Sachschaden in der SChule (Projekttag)und ich kann das wahrscheinlich nicht selbst bezahlen - hab aber eine Haftpflicht....!?


anonym
beantwortet von franfer am 19. Januar 2009 19:38
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Anrufen und upchecken. So schnell wie möglich.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:40

ja aber wenn sie am Telefon genau den "Tat-hergang" beschrieben haben wollen und ich dann einen "Fehler" machen von wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht??!!!

Kommentar von franfer am 21. Januar 2009 02:07

für weiteres müsstest du mir eine Mail od PN schreiben.


dosengabel
beantwortet von dosengabel am 19. Januar 2009 19:37
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Du musst dir die Bedingungen im Versicherungsschein durchlesen. Da steht normalerweise alles drin. Meine Haftpflicht hat Sachen bezahlt, da hätte ich nie mit gerechnet. Und auf der anderen Seite stellen die sich bei Kleinigkeiten ziemlich an. Ruf doch am besten mal da an.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:38

Also ist es egal mit der Aufsichtspflichtverletzung????

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. Januar 2009 19:40

Bei mir (meiner Tochter) war es egal. Und die ist erst vier. Du kannst nicht 24 Stunden neben deinem Kind stehen. Du musst es nur glaubhaft machen.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:41

ich war ja nicht dabei - und er ist schon 15!!!

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. Januar 2009 19:43

Wie gesagt, am besten rufst du mal an. Persönlich ist immer am besten. Schilder, was passiert ist (vielleicht noch eine Kleinigkeit hinzudichten). Es muss nur glaubhaft sein. Bei mir hat es halt geklappt.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:46

Danke dir - ich muss ja wohl erst die Rechnung abwarten - oder?

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. Januar 2009 19:48

Normalerweise musst du direkt der Versicherung Bescheid geben. Die fordern dann einen Kostenvoranschlag und nicken ab oder verneinen die Übernahme der Kosten (so ist es bei mir).
Bist du Lehrerin oder sprichst du von deinen Kind?

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:51

Leider geht es um meinen Sohn....es ist ein Sachschaden in der Schule bei Projekttag

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. Januar 2009 19:54

Ich kenn ja jetzt nicht die ganze Geschichte. Aber wenn es in der Schule war, dann warst du ja sicherlich nicht dabei. Also fällt deine Aufsichtspflicht schon einmal unter den Tisch. Was ist mit der Lehrerin? Die haben während der Schulzeit die Verantwortung. Wenn es nicht grob fahrlässig oder Vorsatz von deinem Jungen war, kann ich mir nicht vorstellen, dass du zur Kasse gebeten wirst.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:55

o.k. warten wirs ab!!

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. Januar 2009 19:56

Jo, allerdings würde mich jetzt das Ergebnis auch interessieren!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Januar 2009 19:58

(?)mal schauen..


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 19. Januar 2009 19:36
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Da kann das Kind ja trotzdem aus Unachtsamkeit was kaputt machen. Gilt aber nicht bei Verwandten.


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