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Also laut meinem Arbeitsvertrag bedarf es einer schriftlichen Kündigung.

Frage von Dummekuh Dummekuh

am 1. Juli Arbeit angefangen, am 9.Juli mündlich, jedoch nicht vom Chef, gekündigt! Bis heute habe ich noch keine schriftliche Kündigung.Das Arbeitsamt sperrt mich wenn ich selbst kündige, der Arbeitgeber ist als säumiger Gehaltszahler bekannt, also bin ich seit dem 9. Juli krankgeschrieben, denn ich habe echt Schlafstörungen seit dem Vorfall und habe durch die Ungewissheit ständiges Unwohlsein. Das Arbeitsamt verlangt eineschriftliche Kündigung, sonst kein Arbeitslosengeld. Der Chef kann sich gegen seinen Geschäftspartner nicht durchsetzen, die gewerblichen Arbeitnehmer laufen ihrem Geld hinterher....sollte am 15.Juli gezahlt werden...bis heute noch nicht da.....also bin ich auf Betrüger herein gefallen....aber es war ein Arbeitsplatz...und ich freute mich zunächst.

Klar bei einem großen Unternehmen wäre das nicht passiert, aber wenn man fast fünfzig ist und aberbeitslos, dann freut man sich es über einen Arbeitsplatz, fast egal wo.

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Antworten (4)

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Kündigungen müssen grundsätzlich schriftlich übergeben/übermittelt werden. Mündliche Kündigungen sind also nicht bindend, da weder du einen Nachweis darüber hast, noch der Arbeitgeber. Wenn du Rechtschutzversichert bist, melde es bei deiner Versicherung und lass dir einen Anwalt geben. Ohne Versicherung wird es halt leider teuer. Gehst du nach der Krankmeldung arbeiten, wirst nicht nach Hause geschickt, erkennt der Arbeitgeber deinen bestehenden Arbeitsvertrag als weiterhin gültig an und das Arbeitsverhältnis besteht somit weiter. Wenn halt keine schriftliche Kündigung bei dir eingegangen ist bis dahin.

    Kommentar von Dummekuh DummekuhDummekuh

    Ich geh da nicht mehr hin, denn ich da nicht willkommen, bin ja 20 Minuten nachdem ich "unbequeme" Fragen stellte heimgeschickt worden.

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    Antwort von Manni1986 Manni1986

    Die Kündigung MUSS schriftliche erfolgen, sonst ist sie nichtig!!!

    Mit anderen Worten, du arbeitest dann eigentlich noch, denn du kannst ja einen aktuellen Arbeitsvertrag nachweisen. :)

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    Antwort von Sonne14 Sonne14

    lt. Arbeitsvertrag muss die Kündigung also schriftlich erfolgen! Deine mündl. Kündigung ist also wirkungslos, und du nach wie vor beschäftigt (wenn auch im Krankenstand), ... es müsste also auch Lohn/Gehalt weiterbezahlt werden!!! Das Arbeitsamt hat dich also im Moment gar nicht zu interessieren! An deiner Stelle würde ich das Gespräch zum Chef suchen und eine einvernehmlich Lösung erbeten. Wenn er deiner Bitte nicht nachkommt, dann kannst du deinen Krankenstand ja nochmal "verlängern" sofern deine Probleme nicht weniger werden! Viell. kündigt dir dann dein Arbeitgeber ohnehin, und das Thema Sperre ist kein Thema mehr!

    Kommentar von Dummekuh DummekuhDummekuh

    Der will nichts zahlen, der zahlt ja niemanden was! Siehe Text, das weiss ich von einem der da schon länger ist und ebenfalls immer seinem Geld hinterher rennt!

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Kündigung ist nicht rechtskräftig.Sie muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.Wenn du jetzt nicht mehr hingehst,obwohl nicht mehr krank,erfüllst du deinen Arbeitsvertrag nicht. Geh zum Arbeitgeber und lass dir eine schriftliche ordentliche Kündigung geben,wenn du da auf Dauer nicht mehr arbeiten willst.

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