danke erstmal für eure antworten... so also noch mal genauer, hab das erbe mal am 11. märz angetreten und unterschrieben das ich es annehme. 7 tage später bin ich zum amt um mir einen antrag auf hartz4 zu holen... also hab ich nix geerbt während meiner hartz4 zeit?! sind ca 4000euro und jetzt erst könnte ich ran an das geld eher ging ja nicht.... behörden brauchen ja länger.... pro lebensjahr darf man 150euro haben, hat die arge runter gesetzt von 200euro und extra einmalig 750 euro.... bin 24 jahre, also dürfte ich das als vermögen haben,sprich das ist mein freibetrag und nicht als einkommen? und das ist meine eigentliche frage! bitte um antwort! danke
also ist vermögen und kein einkommen bei der arge?
Antworten (6)
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SquadSteinSquadStein
Also meine persönliche Meinung: Es ist Vermögen, weil alles andere unstimmig ist. Aber wie die Gerichte entscheiden, steht in den Sternen.
http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/schaukasten/erbschaft-alg2.php
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QuiWonQuiWon
Leider ist das nicht ganz richtig. Du hast zwar deinen Freibetrag, aber wenn das Erbe erst nach deinem Antrag ausgezahlt wird, zählt es als Einkommen und nicht als Vermögen. Wichtig ist immer der Eingang auf deinem Konto. Eingang vor Antrag = Vermögen, Eingang nach Antrag = Einkommen.
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taubentauben
was machen die wenn du schulden hast und du muß das jetzt bezahlen dann hast du es auch nicht mehr lege es am besten unter kissen das ist besser als auf der bank
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SchnuffduffSchnuffduff
stell deine Fragen mal in diesem Forum ich denke die kennen sich aus... http://www.elo-forum.org/forum.php
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babsy23babsy23
prinzipell richtig! aber es gibt einen grundfreibetrag von glaube ich 4500€ der wird auch bei kindern eingesetzt sonnst dürften die ja garkein geld haben
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dirkiemausdirkiemaus
du hast doch einen freibetrag von glaube 4500 € also biste doch normal in trockenen tüchern
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