darf ich dan noch ins ausland ??wen ich mich 4 tage krank geschrieben habe?
Solltest du ins Ausland fahren, wenn Du krankgeschrieben bist und Dein arbeitgeber erfährt davon, wirst Du sicherlich die fristlose Kündigung erhalten.
eine erkältung ist eine heimgebundenne krankmeldung, sprich du darfst nicht verreisen ein armbruch hingegen ist eine mobile krankmeldung und du darfst dich frei bewegen, in deinem fall bist du nicht versichert und heimgebunden somit nicht reisefähig.

Das mußt Du mit deinen Hausarzt abklären, wenn er findet dass der Ausland Aufenthalt für deine Genesung zuträglich ist, ja.
Wenn er nein sagt dann nicht.

eigentlich solltest du sorge tragen und gesund werden da kommt eine auslandsreise ungünstig.
Wolpertinger am 28. Juni 2009 19:19 Das stimmt auch nicht, es kann sehr wohl Gesundheitsfördernd sein, wenn man ins Ausland reist wenn man Krank ist (Bronchitis->Luftveränderung), nur muß der Arzt die Aktivität genehmigen.
Wärend du den gelben Schein hast, nein!!!! Wenn du wieder gesund bist, ja.
Wolpertinger am 28. Juni 2009 19:18 das stimmt nicht, die Aktivität muß vom Hausarzt für Gesundheitsfördernt eingestuft werden.
Wenn das so ist, darf man auch ins Ausland zum Urlaub.
wenn du krank geschrieben bist,..darfst du nicht ins Ausland....weil wenn du ins Ausland fahren kannst,könntest du auch arbeiten...
Wolpertinger am 28. Juni 2009 19:15 das stimmt so nicht.
Er ist noch Schüler?!?
also wenn ich krankgeschrieben bin,..und ich fahr ins Ausland,....dann riskiere ich meinen Arbeitsplatz...es sei denn ich hab eine schwere Krankheit,und der Arzt,..rät auf einen Besuch z.B. bei einer Schuppenflechte am Toten Meer....
doch , so ungefähr stimmt das!
Dann bleib mal schön zu Hause, oder möchtest du die Kündigung?
Habs gerade gelesen, der Depp ist noch Schüler
Wolpertinger am 28. Juni 2009 19:16 wenn man Bronchitis hat und man an die Nordsee fährt ist das für die Heilung zuträglich und kein Kündigungsgrund.
genau,...wo eine Erkältung aber nicht drunter fällt....;)
Wolpertinger am 28. Juni 2009 19:23 das muß aber der Arzt entscheiden.