griechesucht am 01.11.2009 um 11:19 Uhr
Ich wurde im Mai diesen Jahres angezeigt wegen versuchter schwerer Körperverletzung,gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr, dabei musste ich dann zur Vernehmung, dort wurde ich fotografiert und meine Fingerabdrücke wurden genommen....Nun hab ich von der #Staatsanwaltschaft einen Schrieb bekommen, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, werden meine Fingerabdrücke und Fotos automatisch gelöscht? Muss ich mich selbst drum kümmern dass jene gelöscht werden? Schliesslich war ich ja unschuldig und wie oben schn gesagt, wurde das Verfahren eingestellt.
Einmal erfaßt bleiben die Daten auch bestehen. Nur das Verfahren ist eingestellt.
Hi Griechesucht,
... sowohl im Strafrecht, als auch im Polizeirecht gibt es Vorschriften, die sich mit der Löschung von Fingerabdrücken, Lichtbildern und DNA befassen.
Im Polizeirecht (hier zitiere ich mal das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz HSOG) gibt es den § 19 HSOG (Erkennungsdienstliche Maßnahmen, DNA-Analyse). Im § 27 HSOG werden die Löschungsfristen zu den erhobenen Daten behandelt.
Im Strafrecht sind die mögliche weitere Verwendung Deiner Daten (Fingerabdrücke, Lichtbilder, etc.) im § 484 ff StPO geregelt.
Wenn Du ganz genau wissen willst, ob Deine Daten gelöscht oder weiter verwendet wurden, hilft Dir nur eine Anfrage. Diese Anfrage solltest Du an die Polizeidienststelle richten, die für Deinen Wohnort zuständig ist, oder bei der Staatsanwaltschaft, deren Adresse Du aus der Ladung oder dem Einstellungsschreiben erlesen kannst.
IdS
MrDirekt

Deine Daten bleiben gespeichert, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Nee werden nicht gelöscht kannste knicken die Fingerabdrücke bleiben auch in der kartei. hast keine Rechte bezüglich der löschung.
griechesucht am 1. November 2009 11:23 'Aber dann geht doch der Staat davon aus, dass ich eine Bedrohung bin.... ich hab doch nix verbrchen, also warum sollten dann meine Merkmale gespeichert werden? Für eventuelle spätere Vergehen? Oder was?
Bumblebee24HH am 1. November 2009 11:34 genau deswegen... falls mal was ist können die erstmal ihre archive durchsuchen bevor die groß ermitteln. vielleicht haben die dann ja einen treffer. und ich denke net das der Staat dich nun als verbrecher sieht. habe sowas auch schon durch weil eine bekannte in eine halle eingebrochen ist und da ne party gemacht hat. Alle dachten es wäre offiziell nur sie allein wusste das es net so war von daher war ich mit im boot :D habe aber keine strafe bekommen weil ich in die irre geführt wurde.
ich glaube wenn sie einmal genommen wurden, sind Sie für immer gespeichert. Aber wenn du kein Straftäter bist ist es doch egal.
wenns dich aber stört musst du das mit der polizei klären.
Bist du dir sicher? da ich nachgewiesen unschildig war, ist es doch nicht richjtig, wenn meine Daten gespeichert werden. Da der Staat ja davn ausgeht, dass ich ja doch dreck am stecken habe. Ich hab es nun mal nicht gern, wenn ich irgendwo erfasst bin. Big Brother is watching you oder wie soll ich das verstehen?
exakt, die behalten deine gesamten daten.. also auch fingerabdrücke etc..