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Also, folgendes....

gefragt von griechesuchtgriechesucht am 01.11.2009 um 11:19 Uhr

Ich wurde im Mai diesen Jahres angezeigt wegen versuchter schwerer Körperverletzung,gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr, dabei musste ich dann zur Vernehmung, dort wurde ich fotografiert und meine Fingerabdrücke wurden genommen....Nun hab ich von der #Staatsanwaltschaft einen Schrieb bekommen, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, werden meine Fingerabdrücke und Fotos automatisch gelöscht? Muss ich mich selbst drum kümmern dass jene gelöscht werden? Schliesslich war ich ja unschuldig und wie oben schn gesagt, wurde das Verfahren eingestellt.

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Polizei x 2.006 Fingerabdrücke x 30 Staatsanwaltschaft x 27

Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 1. November 2009 11:20
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Einmal erfaßt bleiben die Daten auch bestehen. Nur das Verfahren ist eingestellt.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 1. November 2009 11:25

Bist du dir sicher? da ich nachgewiesen unschildig war, ist es doch nicht richjtig, wenn meine Daten gespeichert werden. Da der Staat ja davn ausgeht, dass ich ja doch dreck am stecken habe. Ich hab es nun mal nicht gern, wenn ich irgendwo erfasst bin. Big Brother is watching you oder wie soll ich das verstehen?

Kommentar von 7a4df011f3315ea44091903eff160f38smallTofuTorte am 1. November 2009 15:43

exakt, die behalten deine gesamten daten.. also auch fingerabdrücke etc..


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 1. November 2009 17:10
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Hi Griechesucht,

... sowohl im Strafrecht, als auch im Polizeirecht gibt es Vorschriften, die sich mit der Löschung von Fingerabdrücken, Lichtbildern und DNA befassen.

Im Polizeirecht (hier zitiere ich mal das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz HSOG) gibt es den § 19 HSOG (Erkennungsdienstliche Maßnahmen, DNA-Analyse). Im § 27 HSOG werden die Löschungsfristen zu den erhobenen Daten behandelt.

Im Strafrecht sind die mögliche weitere Verwendung Deiner Daten (Fingerabdrücke, Lichtbilder, etc.) im § 484 ff StPO geregelt.

Wenn Du ganz genau wissen willst, ob Deine Daten gelöscht oder weiter verwendet wurden, hilft Dir nur eine Anfrage. Diese Anfrage solltest Du an die Polizeidienststelle richten, die für Deinen Wohnort zuständig ist, oder bei der Staatsanwaltschaft, deren Adresse Du aus der Ladung oder dem Einstellungsschreiben erlesen kannst.

IdS

MrDirekt


Volker13
beantwortet von Volker13 am 1. November 2009 11:20
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Da musst Du Dich selbst drum kümmern.


istie
beantwortet von istie am 1. November 2009 11:21
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Deine Daten bleiben gespeichert, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde.


Bumblebee24HH
beantwortet von Bumblebee24HH am 1. November 2009 11:21
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Nee werden nicht gelöscht kannste knicken die Fingerabdrücke bleiben auch in der kartei. hast keine Rechte bezüglich der löschung.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 1. November 2009 11:23

'Aber dann geht doch der Staat davon aus, dass ich eine Bedrohung bin.... ich hab doch nix verbrchen, also warum sollten dann meine Merkmale gespeichert werden? Für eventuelle spätere Vergehen? Oder was?

Kommentar von De0ad87ef0bee8dc0388ecf25ab12d58smallBumblebee24HH am 1. November 2009 11:34

genau deswegen... falls mal was ist können die erstmal ihre archive durchsuchen bevor die groß ermitteln. vielleicht haben die dann ja einen treffer. und ich denke net das der Staat dich nun als verbrecher sieht. habe sowas auch schon durch weil eine bekannte in eine halle eingebrochen ist und da ne party gemacht hat. Alle dachten es wäre offiziell nur sie allein wusste das es net so war von daher war ich mit im boot :D habe aber keine strafe bekommen weil ich in die irre geführt wurde.


anonym
beantwortet von fischlein78 am 1. November 2009 11:21
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Das wird nicht gelöscht.


anonym
beantwortet von Agent008 am 1. November 2009 11:21
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ich glaube wenn sie einmal genommen wurden, sind Sie für immer gespeichert. Aber wenn du kein Straftäter bist ist es doch egal.
wenns dich aber stört musst du das mit der polizei klären.


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