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Also da das mit der Gewerbeanmeldung ja klappt und den EU Subventionen - gibt es eigentlich auch

gefragt von dani1982b am 30.10.2009 um 21:05 Uhr

eine möglichkeit, eine art "geld zurück garantie" abzugeben. also, wenn ein kunde z.b. unzufrieden wäre... kann der dann sagen "da zahle ich nur 50%" oder so?

wenn ja, muss ich das schriftlich machen?

vielen dank-daniel


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anonym
beantwortet von Homwer am 30. Oktober 2009 21:07
1x
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klar, du kannst deinem kunden dochanbieten was immer du willst. Du solltest dir nur genau überlegen was du da amchst, und was passiert wenn alle deine Garantie in anspruch nehmen. Unzufrrieden ist sehr weitläufig. z.b. der Postbote kam mit dem Produkt erst nach 2 Tage ich bin unzufreiden....



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