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also beim Trenung werde ich bleiben "auf der Strasse"?

Frage von DJLada DJLada

Unsere gemainsammes Geld auf Konto meines Manes und auf Lottogewinn habe ich auch keine Anspruch?

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Antworten (10)

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    Antwort von maiki01 maiki01

    wenn ihr keine Gütertrennung habt, hast Du Anspruch auf die Hälfte des Geldes vom Konto und auch vom Lottogewinn

    Kommentar von Akelei2000 Akelei2000Akelei2000

    jupp, stimmt! moin übrigens an Maik

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    moin Engelchen, lange nichts mehr von Dir gehört

    Kommentar von Akelei2000 Akelei2000Akelei2000

    ich von Dir auch nicht Maiki01-Engel. Habe viel zu arbeiten, dann geht es mir meistens gut. Du weißt ja.....

    Kommentar von DJLada DJLada

    Danke Dir! Aber ich glaube er hat ( wenn er hat gewonen ) schon alles gut versteckt..

    Kommentar von wuschelgitti wuschelgittiwuschelgitti

    Hi Maiki01 ein schönes We. wünschen Gitti u. Peter. Bin ab nächste Woche wieder mehr in GF. Bis dann.

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Hab auch keinen Anspruch auf einen Lottogewinn, muß deshalb arbeiten

    Kommentar von DJLada DJLada

    Weiste was, du! Ich gehe auch täglich auf Arbeit, und arbeite bestimmt mehr wie du!

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    Antwort von Akelei2000 Akelei2000

    mir ist noch etwas eingefallen, zu diesem Thema: Am besten Du schnappst dir in einer stillen Stunde mal all Eure Ordner ( Ausgaben, Einnahmen u.s.w. und gehst damit zu einer guten Rechtsanwältin. Die wird für Dich einmal alles durchsehen und in Deinem Sinne genau errechnen, was Dir bei einer Scheidung zusteht.( Unterhalt und so weiter ) Das geht manchmal schon an einem Tag!Alles Gute ;-)

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    Antwort von eisbonbon eisbonbon

    ich höre immer lottogewinn - das ist doch ein märchen das dir dein mann aufgetischt hat

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    Antwort von paule63 paule63

    wenn ihr in Deutschland lebt, darf derjenige die Wohnung behalten, der sie nötiger braucht. Habt ihr kleine Kinder, wirst Du das sein. Allerdings musst Du die Wohnung auch bezahlen können. Ansprcuh auf Geld auf dem Kono Deiner Mannes hast Du zwar, aber es fragt sich, ob es noch da ist, wenn Du Deinen Anspruch realisieren willst.

    Kommentar von paule63 paule63paule63

    Muss mich korrigieren. Erst bei Scheidung der Ehe, nicht bei der Trennung entstünde ja ein Anspruch auf Vermögensausgleich.

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    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Bei einer Trennung kannst Du sicherlich bei Deinen Eltern, Freunden oder oder erst einmal unterkommen.

    Bezüglich des Geldes wird es sicherlich Schwierigkeiten geben. Aber auch da gibt es Möglichkeiten und Du solltest Dich ganz schnell von einem Anwalt beraten lassen.

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    Antwort von Andokai Andokai

    Gütertrennung: Kein Anspruch. Keine Gütertrennung und jetzt getrennt lebend: Anspruch bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung.

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    Antwort von Djinndrache Djinndrache

    Wenigstens Unterhalt wird er zahlen müssen. Und eine Wohnung wird Leihweise vom Amt bezahlt, wenn er dazu nicht in der Lage sein sollte

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    Antwort von kafrmefr kafrmefr

    Hallo, also deine Fragen sind ja meh

    Kommentar von kafrmefr kafrmefrkafrmefr

    ooops..sorry....also weiter: Deine Fragen sind ja ziemlich vielschichtig und dazu auch noch die Verfolgungsangst. Ich an Deiner Stelle würde mich an eine Eheberatungsstelle oder auch rechtsberatung wenden, denn Deine Ehe scheint ja in einer Krise zu stecken.

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    Antwort von Akelei2000 Akelei2000

    Das kommt ganz drauf an ob Ihr einen Ehevertrag geschlossen habt. Bei einer Zugewinngemeinschaft, also ohne Vertrag, wird Dir immer die Hälfte zustehen, von dem was Ihr euch zusammen erwirtschaftet habt. Soweit ich informiert bin. Ihm also auch die Hälfte Deines Gewinnes.

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