Als Zeuge im Nachhinein Urteil erfahren? Wie?

2 Antworten

ich denke mal, dass du schriftlich benachtrichtigt wirst, was aus der ganzen sache / urteil geworden ist, sobald das urteil gefällt wurde...

schliesslich bist du ja diejenige, die klage erhoben hat und somit auch ein recht darauf hat, zu erfahren, was nun am ende entschieden wird...

ansonten warte mal 2 wochen und rufe dann beim amtsgericht an - aktennummer der sache hast du ja... die werden dir dann sagen, was los ist - bzw. dass ein mitteilung an dichunterwegs ist... lg

ps - aber lasse denen ein wenig zeit - du weisst ja ämter / behörden / gerichte brauchen immer ein wenig mehr zeit, um sich zu rühren... ;-)

ausser - die wollen was von einem...

Nee, Anklage hat die Staatsanwaltschaft erhoben, und das Verfahren geht seinen strafrechtlichen Gang, ohne daß der Anzeigeerstatter/Geschädigte/Zeuge automatisch benachrichtigt wird. Da der Geschädigte aber ein sogenanntes berechtigtes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, wird ihm Auskunft gegeben, sofern er sich beim Gericht meldet.

Klage (Zivilprozeß) und Anklage (Strafverfahren) sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Automatisch wirst Du nicht benachrichtigt. Du kannst aber schriftlich beim Gericht beantragen, daß Du als Geschädigter Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens erhältst.