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Als Zeuge erscheinen

gefragt von Leonita am 29.08.2008 um 14:59 Uhr

Ich bin als Zeuge gelade und weis das icha uch erscheinen muss. Meine Frage ist demnach:

  1. wie ist das bei Krankenheitsproblemen?
  2. wieso werden Zeugen geladen obwohl ein Geständnis vorliegt?
  3. Was ist eine Zeugenbetreuung?

Hoffe es kann mir jemand helfen!


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Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 29. August 2008 15:02
2x
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Bist du krank, mußt du ein Attest vom Arzt vorlegen damit der Grund auch nachvollziehbar ist. Kommst du nur einfach so nicht, kann das Gericht Geld von dir für dein Nichterscheinen verlangen. Meist sind die Aussagen bei der Polizei gemacht worden, darauf hat das Gericht keinen Einfluss und dort muß alles noch einmal wiederholt werden. Zur Zeugenbetreuung kann ich dir leider nichts sagen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. August 2008 15:05
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Wenn du krankgeschrieben bist, must du das dem Gericht frühzeitig mitteilen. eine Behinderung oder sonst. körperliche Einschränkung ohne ärztl. Attest zählt da nicht.

Zeugen werden geladen um evtl. auch das Geständnis oder Teile daraus zu bestätigen.

Zeugenbetreuung kommt zu tragen, wenn man z.B. Angst vor der Verhandlung oder den beteiligten hat. Dann kann man sich an das Gericht wenden, die einem Stellen nennen, mit denen man darüber reden kann und die dann evtl. Begleitpersonen zur Verfügung stellen.

Kommentar von Leonita am 29. August 2008 15:07

Danke für die Antwort. Was passiert jedoch wenn diese Ärztliche Attest vorliegt da man ja als Zeuge geladen ist?

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 29. August 2008 15:13

Dann wirst du, je nach dem, als Zeuge wieder ausgeladen. D.h. du brauchst nicht vor Gericht erscheinen.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. August 2008 15:19
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Grundsätzlich muß man als Zeuge erscheinen, wenn man geladen ist. Anderenfalls bekommt man ein Ordnungsgeld und muß vielleicht auch noch die Kosten tragen, die durch den ausgefallenen Termin entstanden sind. Kommt man wiederholt nicht, kann man sogar von der Polizei geholt werden. AUSNAHME man kann sein Fernbleiben ausreichend entschuldigen, in diesem Fall durch ein ärztliches Attest, das bestätigt, daß man nicht kommen konnte. Wenn man von der Krankheit frühzeitig weiß, sollte man auch frühzeitig Bescheid sagen, dann kann der Termin in aller Ruhe verlegt werden, bis man wieder gesund ist. Kommt die Krankheit über Nacht (z.B. Blinddarm), dann lässt es sich auch nicht ändern, der Termin platzt, aber dem Zeugen passiert natürlich nichts. Auch wenn ein Geständnis vorliegt, können Zeugen geladen werden, wenn das Gericht nicht abschätzen kann, ob dieses Geständnis in der Verhandlung nicht widerrufen wird. Dann könnte die ganze Verhandlung platzen, also hält man sich die Zeugen in der Reserve.

Kommentar von Leonita am 29. August 2008 15:24

Es wird also der komplette Gerichtstermin verschoben?

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 29. August 2008 16:12

Wenn es für die Rechtsfindung auf die Zeugenaussage ankommt, JA. Stellen Sie sich vor wir würden als Verteidiger auf einen Entlastungszeugen verzichten, der die Unschuld des Mandanten beweisen könnte. Deshalb ist es um so ärgerlicher, wenn ein Zeuge unentschuldigt nicht kommt.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 17:38

so ist es! wenn du wirklich krank bist, schicke dein arztattest rechtzeitig zum gericht! wenn nicht, nimm dein herz in beide hände und marschiere hin! der kopf wird dir bestimmt nicht abgerissen, wenn du die wahrheit sagst. viel glück und mut!


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 29. August 2008 15:01
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Ich empfehle ein gutes Zeugenschutzprogramm!

Kommentar von Leonita am 29. August 2008 15:03

Ich bin ja kein Opfer! Ich kannte den Täter gerade mal 2 Wochen vor der verhaftung

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 29. August 2008 15:21

warum willst du denn nicht hin? oder bist wirklich krank?




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