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Als Zeitsoldat in die JVA... (Abfindung und ÜG`s???)

Frage von ChrisFu1984 ChrisFu1984

Hallo zusammen...

ich frage mich gerade, was mit der Abfindung passiert, wenn man sich als ehemaliger Zeitsoldat bei der JVA bewirbt und genommen wird?!

Ist die Abfindung weg, oder erhält man sie trotzdem?

Werden die Übergangsgebührnisse normal gezahlt, also 60% vom letzten Brutto?

DANKE

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Die "Abfindung" (Entlassungsgeld) wird nicht gezahlt, Übergangsgebührnisse auch nicht, da Du ja dann beamtenrechtliche Bezüge bekommst. Ggf. bekommst Du Trennungsgeld oder ähnliche Entgelte.

    Kommentar von josefs82 josefs82

    Stimmt so nicht.

  • 0
    Antwort von josefs82 josefs82

    Hallo erstmal. Die beiden Antworten kannt du vergessen. Ich war selbst SaZ. Wenn du weiterhin noch dein Gehalt bekommst (zb SaZ 12) dann ruht das Gehalt der JVA. Wenn du aber Übergangsgebührnisse bekommst, lass diese auf der Lohnsteuerklasse 1 und die Bezüge (Anwärterbezüge der JVA) nimmst du auf die Steuerklasse 6, da die ja eh sehr gering sind. Machst du die Ausbildung bei der JVA (Justizdienst )? Bei mir waren die ÜG´s noch bei 75% und bei einer Vollzeitausbildung sogar erhöht auf 90. Ich hatte auch eine Ausbildung (Vollzeit) beim Freistaat (mD) gemacht und hab 90% ÜG´s und die Anwärterbezüge vom Freistaat bekommen. Ausscheidergeld gibts auch normal.

    MfG

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Schlaumeier, diene Du erst mal so lange wie ich schon Urlaub beim Bund hatte. Die Ausbildung muss bei Dir schon ne ganze Weile her sein, da sich die Rechtslage nunmehr etwas geringfügig geändert hat. Das sollte ihm aber seine WBV beantworten können.

    Kommentar von ChrisFu1984 ChrisFu1984

    Vorsichtshalber werde ich im neuen Jahr meine Sachbearbeiterin bei der WBV kontaktieren, um in diesem Punkt Sicherheit zu haben... DANKE!

    Kommentar von ChrisFu1984 ChrisFu1984

    Hallo und danke für Deine Antwort!

    Ich bin aktuell noch SaZ08 und im Vollzeit-BFD bis zum 30.06.2012. Als BFD-Maßnahme mache ich gerade den Küchenmeister und spiele mit dem Gedanken, eine Bewerbung zur JVA zu senden.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, erhalte ich ganz normal meine Abfindung nach DZE - die immerhin das 6fache meiner letzten Bezüge betragen - und auch ganz normal meine ÜG`s, die sogar bei 90% liegen, weil es sich ja um eine Ausbildung handelt???

    Sehr gerne würde ich in den Werksdienst gehen und als Küchenleiter sowie Ausbilder fungieren, weil ich schon jetzt sehr gute Voraussetzungen vorweisen kann.

    Mal sehen...

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Frag die WBV. So wie es josefs82 beschrieben hat ist es definitiv nicht.

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    Antwort von moonrox moonrox

    Ich bin mir nicht ganz sicher, antworte aber dennoch, mit der Bitte mich zu berichtigen. Du bekommst keine Gebührnisse mehr. Die Einmalzahlung bleibt, nach Beendigung des JVA-Dienstes (Pensionierung) wird allerdings nur noch der Differenzbetrag gezahlt.

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