Als Vermieter lieber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Kauf nehmen statt Räumungsklage?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist keine Option sondern eine zusätzliche Dreingabe. Durch die in Kauf genommene Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist doch die Wohnung noch nicht offiziell geräumt. Die Wohnung muss letztendliche durch den Mieter oder ggfs durch einen Gerichtsvollzieher ordentlich übergeben werden.

Das ist ein zweischneidiges Schwert. Aus der Sicht des Vermieters ist der Gedanke nachvollziehbar, zumal wahrscheinlich noch Außenstände da sich, Miete und Nebenkosten betreffend. Aus der Sicht des Mieters würden mir einige wertvolle Dinge plötzlich fehlen, wenn ich bemerken würde, dass die Tür geöffnet wurde. Eine Räumungsklage, und das habe ich schon mitgemacht, als ich ein Haus kaufte, kann sich bis zu einem Jahr hinziehen, und zum Schluss musste ich noch eine Wohnung besorgen, weil die Herrschaften Sozialhilfeempfänger waren. Das ist bei dir ja anscheinend nicht der Fall, dein Mieter hat ja bereits eine neue Wohnung. Du könntest natürlich auch von außen ein zusätzliches Schloss anbringen, mit Verschraubungen, die er mit normalem Werkzeug nicht herausdrehen kann. Aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen, denn, wenn er einen ungekündigten Mietvertrag hat, dann darf das Betreten "seiner" Wohnung nicht verhindert werden. Ich möchte nicht in deiner Lage sein. Vielleicht kannst du mit einem anderen Mieter sprechen, dass er dich sofort informiert, wenn er wieder da ist, um seine Möbel zu holen.

bei Mietschulden & was da dran hängt , sollte er schnellstens ein Pfandbehalt anstreben, mein Nachbar hat das mal gemacht...

Durchsetzung des Vermieterpfandrechts

Indem der Vermieter dem Mieter gegenüber eine Erklärung abgibt, von dem ihm zustehenden Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen, übt er dieses aus. Insoweit genügt es dem Mieter gegenüber zu bestimmen, dass er pfändbare Sachen bei seinem Auszug zurückzulassen oder herauszugeben hat.

Der Vermieter benötigt zur Durchsetzung keinen Titel, aus dem sich die Berechtigung der Forderung ergibt. Aus diesem Grunde ist das Vermieterpfandrecht an sich ein sehr weit reichendes Recht. Demgemäß hat der Vermieter stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. So ist es nach Maßgabe der Rechtsprechung unverhältnismäßig, wenn und soweit der Vermieter zur Durchsetzung seines Pfandrechts die Schlösser der Mietsache austauscht. Dies ist nicht gestattet.

da..Pfändung unpfändbarer Sachen - Haftung des Vermieters Für den Fall, dass der Vermieter unpfändbare Sachen an sich nimmt und diese verwertet, macht er sich dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt für die unberechtigterweise durchgeführte Pfändung....sollte er nach Einzelheiten googeln.

Das Vermieterpfandrecht hier anzuwenden ist völlig sinnlos, da man dadurch nicht rechtmäßig in die Wohnung kommt, und das war ja nunmal die Frage, zumal in der Wohnung eh nichts wertvolles sein dürfte...

@MosqitoKiller

klar kommt er so rechtmäßig in die Whg. :) er darf auch Sachen rausholen und vorsorglich woanders einlagern! Aber nicht die Schlösser austauschen.,m.l. G. ;)h

@himako333

Ähm, nein, genau das darf er eben nicht, das Pfandrecht berechtigt ausdrücklich NICHT zum Betreten der Wohnung. Ohne gerichtlichen Titel und Gerichtsvollzieher ist und bleibt das Hausfriedensbruch, der Ex-Mieter ist Besitzer der Wohnung und hat bis zur Rückgabe oder einer Räumung das ALLEINIGE Hausrecht...

@MosqitoKiller

da das Mietverhältnis beendet ist,also. ich habe das so verstanden, darf er doch die Whg räumen. Folglich muß er sie betreten. Du hast natürlich recht das er pfänden wird muß er angekündigt haben dazu auch aus:

http://www.iww.de/ve/archiv/forderungssicherung-so-machen-sie-ihr-pfandrecht-als-vermieter-bzw-verpaechter-geltend-f42716

Achten Sie darauf, dass der Schuldner keine Gegenstände wegschafft

Stellen Sie fest, dass der Mieter/Pächter nach der Geltendmachung ihres Pfandrechts Gegenstände aus den Räumlichkeiten beiseite schafft, widersprechen sie diesem ausdrücklich. Denn nur wer widerspricht, wahrt seine Rechte. Nehmen Sie widerspruchslos ein Entfernen der Sachen hin, erlischt das Pfandrecht (§ 562a BGB).

Erwischen Sie den Mieter/Pächter gar auf "frischer Tat", greifen Sie zu Ihrem Selbsthilferecht. Denn nach § 562b BGB dürfen sie ohne Anrufung des Gerichts ein Entfernen der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen verhindern. Sie dürfen bei Auszug des Mieters/Pächters sogar die Sachen in ihren Besitz nehmen. Sie können auch die weggeschafften Sachen zurückfordern, soweit diese ohne Ihr Wissen oder unter Widerspruch entfernt wurden. Zu beachten ist aber, dass das Pfandrecht spätestens einen Monat nach Kenntnis des Wegschaffens erlischt, es sei denn Sie haben den Anspruch gerichtlich geltend gemacht.

wünsche Dir noch ein schönes Rest-WE ;)h

@himako333

Das hast Du falsch verstanden, das Ende des Mietverhältnisses hat nichts mit dem tatsächlichen Besitz der Wohnung zu tun, er darf die Wohnung NICHT räumen. Da der Mieter diesen irgendwann mal rechtmäßig erworben hat, darf er ihm nur mit gerichtlichem Titel entzogen werden, wenn er ihn nicht selbst zurück gibt. Und solange das nicht passiert ist, ist jedes unerlaubte Betreten Hausfriedensbruch und verbotene Eigenmacht...

§§ 562a und 562b BGB beziehen sich dabei ausschließlich auf Maßnahmen AUẞERHALB der Wohnung. Solange die Sachen im der Wohnung sind, darf der Vermieter nichts machen, er darf nur verhindern, dass sie entfernt werden, also tätig werden, wenn die Sachen sich außerhalb der Wohnung befinden...

Der Hausfriedensbruch kostet im Zweifel weit mehr, insofern ist die Entscheidung einfach, zumal eine Räumungsklage inkl. Räumung gerade mal 2000 Euro kostet (Versäumnisurteil vorausgesetzt), nicht mehr...

Zunächst mal ist das allerwichtigste - hat der Exmieter überhaupt Geld? Wenn nein, dann sei froh, dass er die Wohnung überhaupt räumt, denn das ist für den Bruder das Billigste! Dem würde ich sogar noch beim Ausräumen freiwillig helfen, das ist der schnellste und billigste Weg - glaube es mir!

Hat er jedoch Geld, dann sofort Anwalt einschalten, der sagt Dir, was zu tun und zu lassen ist.

Alles andere ist hohler Aktionismus, bringt nur unnötigen Ärger und weitere Kosten.

Ich persönlich habe mich bereits seit 3 Jahren dazu entschlossen, eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abzuschließen und bereue keinen Cent davon.