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Als verkäuferin eingestellt und jetz als fleischfachverkäuferin arbeiten?!

Frage von Chucky88 Chucky88

Mein Problem ist folgendes... Ich arbeite in einem privaten edeka markt als normale verkäuferin und soll jetz auf einmal als fleischfachverkäuferin dort eingesetzt werden,nur weil ich das mal gelernt habe?! Ich habe mich aber damals dort als Verkäuferin beworben und nicht als Fachverkäuferin! Weil ich einfach nicht mehr Fleisch und Wurst verkaufen wollte,deshalb habe ich mich dort auch beworben und hab die stelle angenommen,als Verkäuferin eben. Bin ich dazu verpflichtet dies zu machen oder kann ich mich weigern? Beziehungsweise kann ich dann darauf bestehen das sie mir nen Mindestlohn zahlen,weil ich ja diesen Beruf gelernt habe?!(was sie eh nie machen würden,weil sie angeblich nicht mehr als 5,50€ de Stunde zahlen können...)!

Brauche ein paar Meinungen von euch;wie ich mich in dieser Situation verhalten soll?!

Danke schon mal und Liebe Grüße

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Antworten (4)

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    Antwort von rosalinde1 rosalinde1

    da kannst du wohl nix machen ,ich kenne auch welche die im edeka arbeiten und auch an die fleischtheke mussten und dafür haben sie son lehrgang gemacht.den du ja nicht brauchst.aber bei denen wechselt das immer fleisch oder kasse .man wird überall verarscht soviel nur dazu noch ,aber wenn du was sagst ich denke nicht das es für dich positiv ist .

    Kommentar von Chucky88 Chucky88

    Hab ja schon überlegt mir ne Bescheinigung vom Arzt geben zu lassen das ich aus irgendwelchen Gründen diesen Job nicht mehr ausüben kann?!

    Zumal soll die,die jetz im Fleisch ist in den Laden! Was bei uns kein Mensch versteht?!Quasi tauschen wir dann nur...Sinnlos...

    Kommentar von rosalinde1 rosalinde1rosalinde1

    ob das was wird mit der bescheinigung?womöglich macht die die da weg soll es nicht gut genug? und du bist ja nun ma so eene die dit kann.machs doch erstma und such derweil nach etwas besser bezahlten.aber versau es nicht ,am ende stehst noch ganz ohne da

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    Antwort von MrSavage MrSavage

    Ich würde mich weigern, wenn ich es nicht machen wollte...denn schließlich bist Du nicht zu diesem Zweck eingestellt worden. Und WENN Du Dich doch dafür entscheiden solltest, würde ich es nur unter der Bedingung machen, wenn sie Dich vernünftig bezahlen. Für den Stundenlohn würde ich sowieso nicht arbeiten gehen...Bei uns hatte ein Supermarkt über eine Zeitarbeitsfirma Hilfskräfte gesucht...Und selbst die Zeitarbeitsfirma zahlt einer Hilfskraft knapp über 8 Euro/ Stunde.

    Kommentar von Chucky88 Chucky88

    Mir blieb leider nix andres übrig als diesen job anzunehmen,weil mein ALG1 Anspruch aus gelaufen wäre und bei uns im Landkreis WB sieht es schlecht aus mit freien stellen... Zum glück ist es nur 5 min Fahrtweg,aber trotzdem ist es zu wenig geld.

    Kommentar von MrSavage MrSavageMrSavage

    Das sind in meinen Augen Ausbeuter...!

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    Antwort von glensas glensas

    Besser als gar keinen Job.

    Schau deinen Arbeitsvertrag an, den du unterschrieben hast, dort wird sicherlich stehen, als was du angestellt worden bist, und bestimmt auch, ob du in anderen Abteilungen eingesetzt werden darfst!!

    Kommentar von Chucky88 Chucky88

    Dort steht drin:

    Der Arbeitnehmer wird als Verkäuferin eingstellt.Zu den Tätigkeiten des Arbeitnehmersgehört im weiteren die gesamte Agenturtätigkeit im Verkaufsmarkt.Der Arbeitnehmer verpflichtet sich,im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten im Betrieb zu übernehmen.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    also kannst du für deinen Hungerlohn auch in Fleisch u. Wurstwarenabteilung eingesetzt werden, es sei denn, du findest einen Grund, weshalb es dir mittlerweile unzumutbar geworden ist, in diesem Bereich zu arbeiten.

    Bist du mittlerweile vielleicht Vegetarierin....

    Kommentar von glensas glensasglensas

    Dann kannst du auch hinter der Fleischtheke eingestzt werden.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Weise sie eindringlich darauf hin, dass du kein Gesundheitszeugnis nach § 43 Impfschutzgesetz hast und deswegen nicht direkt mit Lebensmitteln arbeiten darfst.

    Kommentar von Chucky88 Chucky88

    DiesesGesundheitszeugnis habe ich aber;weil ich ja vorher schon in dieser Branche tätig wär...

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