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Als Verkäufer bei Ebay 2x geliefert, Käufer verweigert Rückgabe der 2. Lieferung

Frage von gnada gnada

Hallo zusammen. Ich habe bei Ebay zweimal den gleichen Artikel an zwei verschiedene Käufer verkauft. Nachdem die Zahlung des ersten Käufers da war, habe ich dummerweise an den zweiten versendet. Nachdem der zweite Käufer bezahlt hatte, habe ich wieder an diesen gesendet, leider ohne es merken. Sprich der zweite Käufer hat den Artikel zweimal erhalten, der erste gar nicht. Jetzt habe ich bei der Post einen Paketschein gekauft und dem zweiten Käufer gesendet, sodass er für ihn kostenfrei an mich zurücksenden kann, und ihn diesem zugesandt. Er ignoriert mich allerdings einfach und stellt sich tot, keine Antwort auf Emails. Wie bekomme ich den Artikeln zurück?

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Antworten (5)

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    Antwort von Schicksal Schicksal

    Nur über eBay, auch wenn es deine Schuld ist! Eine andere Chance hast du leider nicht!

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    Antwort von Charmin Charmin

    das ist falsch, der Verkäufer ist der Verantwortliche für die veschickte Ware. Wenn du ein Paket bekommst gehört es dir egal von wem oder ähnliches. Im Prinzip "gnada" hast du leider Pech denn er braucht das Paket nicht rausrücken, ich habe vor kurzem ein Gesetzt dafür gelesen, finde ich aber grad nicht. Es sei denn du hast mit ihm vereinbart das er das Paket wieder zurückschickt, denn das ist ein Kaufvertrag denn du hast ja ein Paketschein hingeschickt wenn du diese Mail noch hast das er es bestätigt dann kannst du eine Anzeige erstatten, am besten du drohst erstmal mit einer Anzeige in den meisten fällen hilft das oder rufe ihn persönlich an... Mfg. David

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Wenn Du den Versand nachweisen kannst und er sich weiter beharrlich weigert, kannst Du rechtliche Schritte einleiten. (Anwalt/Polizei) Auch wenn Du aus versehen jemanden etwas schickst bleibt es trotzdem weiter Dein Eigentum! Wenn derjenige es nun auch bewusst behält, obwohl Du ihm nun schon einen Packetschein geschickt hast, ist das eine Straftat(Unterschlagung/Betrug o.ä.) Frag' einen Anwalt.

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    Antwort von limanda limanda

    Es kommt auf jeden Fall darauf an, ob du den zweiten, unberechtigten Empfang nachweisen kannst (Unterschrift beim Postzusteller). Wurde z.B. als Paket verschickt (mit Empfangsbescheinigung)? Um welchen Warenwert handelt es sich, wenn man mal fragen darf. Manchmal ist die Nachforschung teurer als die Ware...

    Kommentar von gnada gnada

    Ich kann glücklicherweise beide Empfänge nachweisen. Laut DHL wurden beide Pakete ordnungsgemäß geliefert. Nachforschungskosten kommen also nicht hinzu. Der Warenwert beträgt jeweils um die 100€, also (für mich) keine Peanuts.

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Mit ebay Kontakt aufnehmen, das die ihn anschreiben.

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