also, eine Sponsorenrechnung kann es nicht geben, steuerlich sind Sponsorengelder Zuwendungen, dafür gibt es nur Spendenquittungen, da ja für die Zahlungen keine Gegenleistung erfolgt ist. Zahlungen per Überweisung (Beleg) bis 200€ bedürfen seit neuestem keine gesonderte Spendenquittung, der Überweisungsbeleg genügt für den Spendenden zum Einreichen bei seiner Steuererklärung. Etwas anderes wäre es, wenn der Sponsor auch Mitglied im Verein wäre, in dem Fal könnte man eine Aufwandsentschädigung zahlen, ist aber auch gedeckelt ( ca.1650€ im Jahr) der Entschädigungsaufwand muss klar definiert sein und sollte sich nicht jedes jahr wieder ergeben. Ausnahme wäre z.B. wenn der Sponsor eine Druckerei hat und euch eure Zeitung kostenlos druckt, dan könnte man im als Mitglied eben diese Aufwandsentschädigung zahlen. In dem Fall ist das einreichen einer Spendenquittung aber nicht mehr möglich. In jedem Fall aber an das Finanzamt wenden, ob du es glaubst oder nicht, die können einem wirklich helfen. Bedenkt aber von vorn herein: ein Verein darf keine Gewinnabsicht verfolgen und muss jedes Jahr bilanzieren.
Es ist ja so, dass die "Sponsoren", sagen wir mal ein Schuhgeschäft, für sein Laden wirbt und eine Werbeanzeige in der Zeitschrift schaltet. In dem Fall ist doch eine Spendenquittung nicht möglich oder?
nein, in diesem Fall ist das ein normales Geschäft, der Schuhhändler wirbt in deiner Zeitung für xx Euro, dafür kannst du dann eine Rechnung ausstellen. Ich sagte ja" wenn keine Gegenleistung erbracht wird", wenn du eine Werbeanzeige für das Schuhgeschäft in deine Zeitung bringst, dann erbringst du ja eine Gegenleistung. In diesem Fall wäre Sponsor auch nicht angebracht, fiskalisch ist das ein Kunde, fertisch. Außerdem kann er diese Werbemaßnahme ganz ormal von der Steuer absetzen.